Konkurrenzsituationen beim Zusammentreffen von Sozialrecht und Privatrecht können durch Verdrängung aufgelöst werden. Wichtigstes Beispiel ist die gesetzliche Unfallversicherung: Sie hat die deliktische Haftung von Arbeitgeber und Arbeitskollegen für – einzelne – Arbeitsunfälle verdrängt.

Als weiteres Beispiel für eine Verdrängung des Sozialrechts durch Privatrecht ist auf die dem Arbeitgeber obliegende Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei Krankheit des Arbeitnehmers hinzuweisen.

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