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ZAP 17/2016, Vorteile in der Insolvenz durch Scheidung?

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Die Schlagzeile könnte aus einem Hollywood-Film entstammen: Middelhoff lässt sich scheiden. Rettet dieser Schachzug seine letzten Millionen? In dieser oder ähnlicher Form berichteten verschiedene Medien über die Einreichung des Scheidungsantrags von Cornelie Middelhoff. Der Ex-Arcandor-Chef, Thomas Middelhoff, befindet sich seit einiger Zeit im Insolvenzverfahren und offenbar hat seine Ehefrau die Scheidung beantragt. Die Aufregung im Blätterwald ist Grund genug, die Sache juristisch zu beleuchten und die Frage zu beantworten, ob unser Insolvenz- und Familienrecht wirklich derartige Schachzüge in dem dargestellten Sinne honoriert.

Wie immer, wenn das Insolvenzrecht eine Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten aufweist, wird es spannend und unübersichtlich. Stark ausgeprägt ist dieses Spannungsfeld zum Steuerrecht. Der Fall Middelhoff zeigt das Spannungsfeld des Insolvenzrechts zum Familienrecht auf. Klar ist, dass Middelhoff wohl kaum „seine“ letzten Millionen durch eine Scheidung vor dem Insolvenzverwalter retten kann. Dies gilt sicher für die Millionen, die ihm gehören, wobei es sehr unwahrscheinlich ist, dass ihm noch Millionen „gehören“. Denn das gesamte Vermögen Middelhoffs ist durch den Insolvenzverwalter in Beschlag genommen und gehört fortan wirtschaftlich den Gläubigern. Der Insolvenzverwalter wird sein Bestes tun, das gesamte Vermögen Middelhoffs aufzuspüren und es an die Gläubiger verteilen – nach nach den Regeln, die die Insolvenzordnung dafür vorsieht. Anhaltspunkte dafür, dass Middelhoff Millionen vor dem Verwalter verbergen konnte, liegen nicht vor. Eine Scheidung würde dabei aber auch nicht helfen. Im Ergebnis wird das Insolvenzverfahren so enden, dass den Gläubigern eine Insolvenzquote ausgezahlt wird. Dies wiederum würde bedeuten, dass nicht alle Forderu...

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