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OLG Stuttgart Beschluss vom 20.03.2001 - 20 W 33/00

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rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigentumserwerb durch Verarbeitung bei Erstellung eines Kunstwerks. Prozesskostenhilfe

 

Leitsatz (amtlich)

Arbeitet ein bildender Künstler über einen längeren Zeitraum hinweg an einem Kunstwerk, das in mehreren Entwicklungsstufen geschaffen wird, so entsteht zumindest mit jeder Entwicklungsstufe gem. § 950 BGB im Wege der Verarbeitung eine neue Sache im Eigentum des Künstlers.

Dingliche Rechte eines Dritten an der bisherigen Sache, d. h. an der früheren Entwicklungsstufe, gehen durch Weiterverarbeitung unter, es sei denn, der Künstler will die neue Sache im Eigentum des Dritten entstehen lassen.

 

Normenkette

BGB § 950

 

Verfahrensgang

LG Ellwangen (Aktenzeichen 3 O 483/99)

 

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen vom 24.10.2000 wird

zurückgewiesen.

 

Gründe

I.

Die Parteien, beide bildende Künstler, sind in Scheidung lebende Eheleute.

Die Antragstellerin macht geltend, 1987 mit dem Antragsgegner eine BGB-Gesellschaft zur Erschaffung und zum Verkauf von Kunstgegenständen, insbesondere Gemälden, gegründet zu haben, die der Antragsgegner am 22.05.1999 gekündigt habe. Zum Gesellschaftsvermögen gehöre insbesondere das sog. S. Rundbild. Dieses Rundbild, das im Ablauf 30 m lang und ca. 4,5 m hoch ist, wird derzeit vom Antragsgegner zum bevorstehenden 900-jährigen Jubiläum des Klosters L. erstellt und befindet sich in diesem. Das Projekt wird von dem Förderverein S. Rundbild e.V., L., und der Stadt L. unterstützt. Beide haben zur Erstellung des Werkes erhebliche finanzielle Beiträge geleistet.

Die Antragstellerin hat Prozesskostenhilfe für eine Klage beantragt, mit der sie festgestellt wissen will, nach der Kündigung des Antragsgegners im Wege der Anwachsung Alleineigentümerin des Rundb...

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