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Keine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 BGB bei Verfolgung ehefremder Zwecke

Barbara Rotter
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Leitsatz

Eine thailändische Staatsangehörige hatte im Hinblick auf die beabsichtigte Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gem. § 1309 Abs. 2 BGB beantragt. Der Präsident des zuständigen OLG wies den Antrag zurück, da nach seiner Auffassung der Antrag mangels Rechtsschutzbedürfnis schon unzulässig und daher rechtsmissbräuchlich sei. Ausweislich der angestellten Ermittlungen sei davon auszugehen, dass die Parteien mit der beantragten Eheschließung nicht eine eheliche Lebensgemeinschaft gem. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB herstellen wollten, sondern die Eheschließung allein zur Aufenthaltssicherung der Antragstellerin dienen solle.

Gegen den zurückweisenden Bescheid des Präsidenten des OLG wandte sich die Antragstellerin mit einem Gesuch auf gerichtliche Entscheidung, das in der Sache selbst keinen Erfolg hatte.

 

Sachverhalt

siehe Kurzzusammenfassung

 

Entscheidung

Der Senat folgte in der Sache dem ablehnenden Bescheid des Präsidenten des OLG und vertrat ebenfalls die Auffassung, der mit dem Rechtsmittel auf gerichtliche Entscheidung weiter verfolgte Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses sei bereits unzulässig.

Es fehle bereits ein Rechtsschutzbedürfnis, weil mit der beabsichtigten Eheschließung das Rechtsinstitut der Ehe missbraucht würde. Dies sei dann der Fall, wenn die beabsichtigte Eheschließung offensichtlich nicht auf die Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft abziele, sondern ausschließlich ein ehefremder Zweck verfolgt werde. Durch Scheinehen werde das Rechtsinstitut der Ehe missbraucht mit der Folge, dass die staatliche Mitwirkung an einer solchen Eheschließung wegen deren grundsätzlicher Aufhebbarkeit nach § 1314 Abs. 2 Nr. 5 BGB zu versagen sei (OLG Naumburg, 8...

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OLG Naumburg 3 VA 3/07
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  Entscheidungsstichwort (Thema) Keine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 BGB bei Verfolgung ehefremder Zwecke  Leitsatz (amtlich) Für einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § ...

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