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FF 7+8/2019, Ringlein, Ringlein, du musst wandern …

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Was geschieht mit dem Ehering bei der Scheidung?

Eigentlich ist es absurd! Bei Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags hat im Zweifel jeder einen Ehering. Was ist aber beim Anfangsvermögen? Wenn z.B. der Ehemann die Eheringe gekauft hat und am Tag der Eheschließung zunächst in den Händen hat, ist dies dann Anfangsvermögen?

Ist ein Ehering wegen groben Undanks von dem einen an den anderen zurückzugeben? Wohl kaum, da zum Scheitern der Ehe bekanntlich immer zwei gehören. Wenn auch mit mehr oder weniger Schuld.

Wenn er also nicht wirklich bei der Vermögensauseinandersetzung eine Rolle spielt, was dann mit dem Ehering tun?

Hierzu gibt es aus den Erzählungen der Mandanten mehrere Möglichkeiten:

▪ Der Ehering wird zu einem Schmuckstück umgearbeitet.
▪ Der Ehering wird für die nächste Eheschließung verwendet.
▪ Der Ehering wird entsorgt, aber wie?

So zum Beispiel:

▪ Mit restlichem Zahngold etc. wird der Ehering zusammengeschmolzen und als Gold- oder Silberreserve aufbewahrt.
▪ Der Ehering landet im Müll.
▪ Oder, und dies ist doch eine besonders "charmante" Möglichkeit der Entsorgung, der Ehering wird auf dem gemeinsamen Grundstück, das die Eheleute besaßen und das nun evtl. verkauft wird, tief vergraben oder er wird an einem – für die ehemalige Eheleute – besonders emotionalen bzw. geschichtsträchtigen Ort verbuddelt.

Was raten Sie, liebe Familienrechtsanwältinnen und -anwälte?

Für weitere konstruktive Vorschläge bin ich offen und kann dies dann meinen Mandantinnen und Mandanten empfehlen.

Autor: Karin Meyer-Götz , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Steuerrecht, Regionalbeauftragte Familienrecht, Dresden

FF, S. 305 - 306

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