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Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Scheidung nach DDR-Recht

Barbara Rotter
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Leitsatz

Eheleute, die während der ehelichen Lebensgemeinschaft ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in der DDR hatten, wurden dort aufgrund eines vor dem 01.09.1986 eingereichten Ehescheidungsantrages geschieden. Die Ehefrau beantragte im Jahre 1999 die nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs.

 

Sachverhalt

Die Parteien waren deutsche Staatsangehörige und hatten ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt in der DDR. Ihre im Jahre 1956 geschlossene Ehe wurde durch Urteil eines Kreisgerichts im Jahre 1982 rechtskräftig geschieden. Ein Versorgungsausgleich wurde nach dem damals geltenden Recht der DDR nicht durchgeführt. Beide Parteien siedelten vor dem Wirksamwerden des Beitritts aus der ehemaligen DDR in die alten Bundesländer über.

Im April 1999 beantragte die Ehefrau beim AG die nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Ehefrau wurde vom OLG zurückgewiesen, die weitere Beschwerde wurde nicht zugelassen.

Einen Antrag der Ehefrau, den Beschluss des OLG um die Zulassungsentscheidung zu ergänzen, wies das OLG ebenfalls zurück.

Gegen die Entscheidung des AG und des OLG legte die Ehefrau Verfassungsbeschwerde ein. Durch stattgebenden Kammerbeschluss hob das BVerfG den Beschluss des OLG hinsichtlich der Nichtzulassung der weiteren Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter auf und verwies die Sache insoweit an das OLG zurück.

Das OLG ergänzte seine Entscheidung und ließ die weitere Beschwerde zu. Mit diesem Rechtsmittel verfolgte die Ehefrau ihr Ziel einer nachträglichen Durchführung des Versorgungsausgleichs weiter.

Das Rechtsmittel der Ehefrau führte zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das OLG.

 

Entscheidung

Der ...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Regel: kein Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten, die ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt in der ehemaligen DDR hatten und dort vor dem 1.1.1992 rechtskräftig geschieden worden sind. Nachholung des Versorgungsausgleichs ...

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