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AGS 01/2022, Vergütungsanspruch des mehrfach eingesetzten Dolmetschers

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§ 2 Abs. 1 S. 3 JVEG

Leitsatz

  1. Die Verlagerung des Beginns der Erlöschensfrist für den Vergütungsanspruch nach § 2 Abs. 1 S. 3 JVEG ist auch in Verfahren anzuwenden, in denen der Berechtigte mehrfach in unterschiedlichen Funktionen, etwa als Dolmetscher, Übersetzer und Sprachsachverständiger, herangezogen worden ist.
  2. Bei der Anfertigung von Wortprotokollen aus Telekommunikationsaufzeichnungen ist ein Zeitaufwand von 45 Minuten pro Gesprächsminute jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn die Übersetzungsleistung durch schlechte Tonqualität und undeutliche Sprache erschwert ist sowie die Notwendigkeit besteht, zum Verständnis von – in Teilen konspirativ geführten – Gesprächen wiederholt Aufzeichnungen miteinander abzugleichen.

OLG Celle, Beschl. v. 5.11.2021 – 5 StS 2/20

I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Angemessenheit einer Dolmetschervergütung. Der antragstellende Dolmetscher wurde vom OLG in dem Staatschutzverfahren damit beauftragt, Telefongespräche in kurdischer (?) und türkischer (?) Sprache anhand von Audiodateien aus einer Telekommunikationsüberwachung in die deutsche Sprache zu übersetzen und schriftliche Wortprotokolle anzufertigen. Der erste Auftrag wurde am 28.10.2020 telefonisch erteilt, die Übersendung der Audiodateien wurde am 29.10. und 3.11.2020 verfügt. Am 11.1.2021 wurden dem Antragsteller weitere 16 Audiodateien, die bis dahin nicht vorgelegen hatten, mit dem Auftrag übersandt, auch hiervon Wortprotokolle anzufertigen. Mit Verfügung vom 26.1.2021 wurden die aus sämtlichen Aufträgen noch ausstehenden Übersetzungen zusammengefasst und angefordert. Diese gingen am 4.2.2021 beim OLG ein.

Darüber hinaus wurde der Dolmetscher auch in der Hauptverhandlung wiederholt zum Inhalt von Gesprächen vernommen, zuletzt am 29.3.2021. In diesem Termin wurde er als Sprachsachverständiger unve...

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