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§ 4 Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten / II. Tablets, iPad, Surface & Co

Dr. Stephan Pauly, Dr. Stephan Osnabrügge
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Rz. 112

Das iPad war der erste Tablet-PC, also ein grundsätzlich vollwertiger PC, der aber in tragbarer Form den Rechner, die Tastatur sowie den Monitor in einem Gerät vereinigt. Die Tablet-Technologie hat sich mittlerweile durchgesetzt und technisch mehr oder weniger gleichwertige Lösungen werden von verschiedensten Herstellern angeboten. Um ein Kompatibilität mit den firmeneigenen Geräten zu erreichen, muss der Arbeitgeber heute auch nicht mehr die Grundentscheidung für oder gegen die "Apple-Welt" treffen oder dazu, ob das Tablet lediglich ein vergrößerte Smartphone-Variante sein, also lediglich zur Kommunikation dienen soll, oder vielmehr ein echte PC-Arbeitsoberfläche bieten soll. Tablets aller Anbieter ermöglichen heute vollwertiges Arbeiten auf den bekannten Textverarbeitungsprogrammen. Zu den arbeitsrechtlichen Besonderheiten solcher Lösungen kann auf die Ausführungen zu mobilen Computern verwiesen werden (s. § 6 Rdn 134 ff.).

 

Rz. 113

Soll ein iPad genutzt werden, ist – wie auch beim iPhone – zur Nutzung ein so genannter Apple-Account notwendig, bei dem entweder eine Kreditkartenverbindung hinterlegt oder eine "iTunes-Card", eine ­Art Guthabenkarte, angegeben werden muss. Sollen Arbeitnehmer also ein iPad erhalten, muss der Arbeitgeber grundsätzlich entscheiden, Firmen-Accounts bei Apple anzulegen oder das Installieren von Apps grundsätzlich zu untersagen. Entsprechende Überlegungen stellen sich bei windows-basierten Geräten über die dortigen Stores. Durch die Funktionalitäten von Tablets, die Installation von mobiler Software durch Zukauf in Internetstores zu ermöglichen, stellen sich neben Kapazitätsprobleme und Sicherheitsbedenken auch Kostenrisiken. Der Arbeitnehmer kann nämlich auf jedem Tablet über den jeweiligen Store und zulasten des hierzu angelegten Accou...

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