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§ 12 IT-Recht / A. Muster: Löschung einer rechtswidrigen Bewertung im Internet

Michael Krämer
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Rz. 1

Muster 12.1: Löschung einer rechtswidrigen Behauptung im Internet

 

Muster 12.1: Löschung einer rechtswidrigen Behauptung im Internet

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sie möchten eine negative Bewertung Ihres Unternehmens überprüfen und ggf. beseitigen lassen.

Im Folgenden teile ich Ihnen einige wichtige Informationen mit und bitte diese aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen. Sofern Sie beabsichtigen, unmittelbar eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, muss schnellstmöglich gehandelt werden. Denn sollten Sie beabsichtigen, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen, besteht hier eine Frist von vier Wochen ab Kenntnisname der Bewertung.

1. Wie stellt sich die Rechtslage dar?

Bewertungen, die nicht auf wahren Tatsachen beruhen, sind stets unzulässig und können damit entfernt werden. Das gilt auch, wenn Bewertungen darauf abzielen, Sie oder Ihr Unternehmen herabzusetzen (sogenannte Schmähkritik), formale Beleidigungen enthalten und Bewertungen, bei denen nie ein Kontakt zu Ihrem Leistungsangebot bestand.

Sollte die Bewertung (teilweise) auf wahren Tatsachen beruhen und die Erlebnisse des Verfassers Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen haben, stellt sich der Fall komplexer dar. Es ist dann eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Verfassers und Ihren Rechten erforderlich, um festzustellen, ob die Bewertung gelöscht werden kann. Häufig überwiegt hier die Meinungsfreiheit der Verfasser. Das gilt auch bei harscher und scharfer Kritik in der Bewertung. Denn nach der Rechtsprechung des BGH muss der Inhaber eines Bewertungsprofils auch negative Bewertungen dulden, da er auch von positiven Bewertungen profitiert. Insofern kann nicht garantiert werden, dass eine Bewertung in jedem Fall erfolgreich gelöscht werd...

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