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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 7. Zusammenfassung

Dr. Dietmar Kurze
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Rz. 141

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann so erfolgen:

Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen

 

Muster 10.21: Testamentsvollstreckung

I. Anordnung

Ich ordne Testamentsvollstreckung an.

Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau _________________________ (Vorname Name, Anschrift).

Sollte dieser vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen und nicht selbst einen Ersatz- bzw. Nachfolge-Testamentsvollstrecker bestimmt haben, so soll die Person des Ersatz- bzw. Nachfolge-Testamentsvollstreckers durch den Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. mit Sitz in Angelbachtal bestimmt werden.

II. Abwicklungsvollstreckung

Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, für die Abwicklung des Nachlasses zu sorgen (Abwicklungstestamentsvollstreckung), insbesondere die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen und die Erfüllung der Auflagen zu überwachen. Er hat den Nachlass zu versilbern, Verbindlichkeiten zu begleichen und unter den Erben auseinanderzusetzen.

Der Testamentsvollstrecker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und in der Eingehung von Verbindlichkeiten frei.

III. Vollmacht

Für die Besorgung sämtlicher meinen Nachlass betreffenden rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten erteile ich meinem Testamentsvollstrecker eine ab meinem Tode gültige Vollmacht.

Zum Nachweis der Gültigkeit der Vollmacht genügt die Vorlage meiner Sterbeurkunde verbunden mit einer Kopie dieses Testamentes oder das eröffnete Testament mit Eröffnungsniederschrift.

Meine Erben beschwere ich mit der Auflage, die meinem Testamentsvollstrecker erteilte postmortale Vollmacht nicht zu widerrufen. Der Erbe, der gegen diese Auflage verstößt, wird mit seinem gesamten Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

IV. Vergütung

Für die Vergütung des Testamentsvollstrecker...

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