I. Anordnung
Ich ordne Testamentsvollstreckung an.
Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Herrn/Frau _________________________ (Vorname Name, Anschrift).
Sollte dieser vor oder nach Annahme des Amtes wegfallen und nicht selbst einen Ersatz- bzw. Nachfolge-Testamentsvollstrecker bestimmt haben, so soll die Person des Ersatz- bzw. Nachfolge-Testamentsvollstreckers durch den Vorstand der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. mit Sitz in Angelbachtal bestimmt werden.
II. Abwicklungsvollstreckung
Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, für die Abwicklung des Nachlasses zu sorgen (Abwicklungstestamentsvollstreckung), insbesondere die angeordneten Vermächtnisse zu erfüllen und die Erfüllung der Auflagen zu überwachen. Er hat den Nachlass zu versilbern, Verbindlichkeiten zu begleichen und unter den Erben auseinanderzusetzen.
Der Testamentsvollstrecker ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und in der Eingehung von Verbindlichkeiten frei.
III. Vollmacht
Für die Besorgung sämtlicher meinen Nachlass betreffenden rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten erteile ich meinem Testamentsvollstrecker eine ab meinem Tode gültige Vollmacht.
Zum Nachweis der Gültigkeit der Vollmacht genügt die Vorlage meiner Sterbeurkunde verbunden mit einer Kopie dieses Testamentes oder das eröffnete Testament mit Eröffnungsniederschrift.
Meine Erben beschwere ich mit der Auflage, die meinem Testamentsvollstrecker erteilte postmortale Vollmacht nicht zu widerrufen. Der Erbe, der gegen diese Auflage verstößt, wird mit seinem gesamten Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.
IV. Vergütung
Für die Vergütung des Testamentsvollstreckers soll die so genannte "Neue Rheinische Tabelle" (Empfehlung des Deutschen Notarvereins) maßgebend sein. Jedenfalls bei größeren Nachlässen: Die Kosten einer Versicherung für den Testamentsvollstrecker sind ebenfalls Auslagen, die zusätzlich aus dem Nachlass entnommen werden können.)