Rz. 363

Der BGH hat ausschließlich die amtliche Abschreibungstabelle allgemein verwendbarer Wirtschaftsgüter erörtert und anerkannt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass diverse Branchen über sog. "AfA Tabellen für Wirtschaftszweige", also Spezial-AfA-Tabellen, verfügen. Diese AfA-Tabellen sind im Internet unter bundesfinanzministerium.de auffindbar.

 

Rz. 364

 

Beispiele

"Abfallentsorgungs- und Recyclingwirtschaft"

"Aluminiumfolienindustrie"

"Baugewerbe"

"Bekleidungsindustrie"

"Beton- und Fertigteilindustrie"

"Bimsbaustoffindustrie"

"Binnenfischerei, Teichwirtschaft, Fischzucht, fischwirtschaftliche Dienstleistungen"

"Borstenzurichtung und Pinselindustrie"

"Brauereien und Mälzereien"

"Braunkohlenbergbau"

"Brot- und Backwarenindustrie, Herstellung von Tiefkühl-/Kombinationsbackwaren, Bäckereien, Konditoreien"

"Chemische Industrie"

"Chemische Reinigung, Wäscherei, Färberei"

"Druckereien und Verlagsunternehmen mit Druckerei"

"Eisen-, Blech- und Metallwarenindustrie"

"Eisen-, Stahl- und Tempergießereien"

"Energie- und Wasserversorgung"

"Erdölgewinnung"

"Erdölverarbeitung"

"Erfrischungsgetränke- und Mineralbrunnenindustrie"

"Essig- und Senffabrikation"

"Feinkeramische Industrie"

"Feinmechanische und Optische Industrie"

"Fernmeldedienste"

"Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft"

"Filmtheater"

"Fischverarbeitungsindustrie" und "Tierkörperbeseitigung"

"Fleischmehlindustrie"

"Fleischwarenindustrie, Fleischer, Schlachthöfe"

"Forstwirtschaft"

"Friseurgewerbe und Schönheitssalons"

"Fruchtsaft- und Fruchtweinindustrie"

"Garnbearbeitung in der Textilindustrie"

"Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau"

"Gartenbau"

"Gastgewerbe"

"Gesundheitswesen"

"Gewerbliche Erzeugung und Aufbereitung von Spinnstoffen, Spinnerei, Weberei"

"Glaserzeugende Industrie (Flachglas, Hohlglas und Glasfaser)"

"Hafenbetriebe"

"Heil-, Kur-, Sport- und Freizeitbäder"

"Herstellung von Schreib- und Zeichengeräten"

"Hochsee- und Küstenfischerei"

"Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt"

"Holzverarbeitende Industrie"

"Hopfenanbau"

"Hut- und Stumpenindustrie"

"Hutstoff-Fabrikation"

"Kaffee- und Teeverarbeitung"

"Kalk-, Gips- und Kreideindustrie"

"Kalksandsteinindustrie"

"Kautschukindustrie"

"Kies-, Sand-, Mörtel- und Transportbetonindustrie"

"Kraftfahrzeugindustrie"

"Kreditwirtschaft"

"Kunststoff verarbeitende Industrie"

"Landwirtschaft und Tierzucht"

"Lederindustrie (Ledererzeugung)"

"Lederwaren- und Kofferindustrie"

"Leichtbauplattenindustrie"

"Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetriebe"

"Maler- und Lackiererhandwerk"

"Maschenindustrie"

"Maschinenbau"

"Molkereien und sonstige Milchverwertung"

"Mühlen (ohne Ölmühlen)"

"Naturstein-Industrie für den Wege-, Bahn-, Wasser- und Betonbau"

"Naturwerksteinindustrie, Steinbildhauer, Steinmetze"

"NE-Metallhalbzeugindustrie (NE-Metallhalbzeugwerke und NE-Metallgießereien)"

"Obst- und Gemüseverarbeitungsindustrie"

"Ölmühlen und Margarineindustrie"

"Papier und Pappe verarbeitende Industrie"

"Personen- und Güterbeförderung (im Straßen- und Schienenverkehr)"

"Rauchwarenverarbeitung"

"Sägeindustrie und Holzbearbeitung"

"Schiefer- und Tonindustrie"

"Schiffbau"

"Schrott- und Abbruchwirtschaft"

"Schuhindustrie"

"Seilschwebebahnen und Schlepplifte"

"Sektkellereien"

"Spielwarenindustrie"

"Stahl- und Eisenbau"

"Stahlverformung"

"Steinkohlebergbau"

"Süßwarenindustrie"

"Tabakanbau"

"Textilveredelung"

"Torfgewinnung und -aufbereitung"

"Uhrenindustrie"

"Vertrieb von Erdölerzeugnissen"

"Vulkanisierbetriebe"

"Waren- und Kaufhäuser"

"Weinbau und Weinhandel"

"Zahntechniker"

"Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe erzeugende Industrie"

"Zementindustrie"

"Ziegelindustrie"

"Zigarettenindustrie"

"Zigarrenfabrikation"

 

Rz. 365

In diesen Spezial-AfA-Tabellen werden die Besonderheiten der Branche mit den gerade in dieser spezifischen Branche genutzten Wirtschaftsgütern berücksichtigt. Der Abschreibungszeitraum in diesen AfA-Tabellen ist aufgrund höherer Abnutzung regelmäßig kürzer als in der Tabelle für allgemein verwendbare Wirtschaftsgüter. Die kurze Abschreibungsdauer gilt insbesondere für Wirtschaftsgüter, die sich in der Tabelle der allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter nicht finden lassen.

Auch diese Spezial-AfA-Tabellen dürften den langjährigen Erfahrungswerten der Finanzverwaltung entsprechen, so dass auch diese Tabellen den angemessenen Werteverzehr unterhaltsrechtlich repräsentieren.[210] Auch unterhaltsrechtlich dürften die Abschreibungssätze und ihre Dauer dem tatsächlichen Werteverzehr entsprechen. Sollte es gleichwohl einmal zu stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Teilwert/Verkehrswert“) gekommen sein, partizipiert der Unterhaltsgläubiger an der Aufdeckung derselben im Zeitpunkt der Veräußerung des Wirtschaftsguts. Dies setzt aber einen möglichst langen Betrachtungszeitraum für die Ermittlung des Unterhaltseinkommens voraus, um diese Aufdeckung der stillen Reserven zu erfassen. Auch der BGH[211] führt hierzu aus, dass bei ordnungsgemäßer Erlöserfassung eine etwaig überhöhte Absetzung ausgeglichen wird, so dass die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit bei der Berücksichtigung mehrerer Jahre richtig wiedergegeben wird.

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