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Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Susanne Christ
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Zusammenfassung

Seit dem 19.7.2013 können Steuerberater und andere Freiberufler eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) gründen. Ermöglicht wird dies durch die Änderung des PartGG (insbesondere § 8 Abs. 4 PartGG n. F., §§ 4 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 7 Abs. 5 PartGG n. F.) sowie der für Steuerberater bedeutsamen Regelung des § 67 Abs. 2 StBerG. Diese Änderungen sind zum 19.7.2013 in Kraft getreten.

1 Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Das Gesetz erlaubt, eine Partnerschaft zu gründen, bei der die Haftung für alle beruflichen Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt wird und den Ausschluss einer persönlichen Haftung. Durch die Einführung dieser Rechtsform bietet sich für Steuerberater erstmalig eine echte Alternative zur Rechtsform der Freiberufler-GmbH & Co. KG, die es ihnen ermöglicht, die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Haftungsbeschränkung zu kombinieren.

1.1 Beschränkung gilt nur für berufliche Fehler

Die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen der Partnerschaft erfolgt nur für Haftungsfälle aufgrund von beruflichen Fehler (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 1 PartGG n. F.: "…aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung…"). Für alle anderen Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft haften weiterhin alle Partner gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Hierzu zählen z. B. Verbindlichkeiten aus Arbeitslohn, Büromieten, Leasingverträgen oder Steuerschulden.

1.2 Deutsche Alternative zur LLP

Ziel des Gesetzgebers ist es, Freiberuflern durch die Einführung der PartGmbB die Möglichkeit einzuräumen, die Haftung aus beruflichen Fehlern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken, wenn, wie das vor allem in Großkanzleien der Fall ist, mehrere Berufsträger bei der Bearbeitung eines Mandats als Team zusammenwirken.

Die nach dem bisherigen PartGG in § 8 Abs. 2 PartGG vorgesehene Haftungsbeschränkung – Beschränkung der persönlichen Haftung auf di...

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