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Arbeitnehmersparzulage

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Zusammenfassung

 
Begriff

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Gewährung einer Geldzulage. Sofern das Einkommen des Arbeitnehmers bestimmte Grenzen nicht überschreitet, wird die staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen gewährt. Der Geldbetrag wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer angelegt. Für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen des Beteiligungs- oder Bausparens nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz erhält der Arbeitnehmer eine steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmersparzulage. Die Höhe der Sparzulage ist von der Anlageart der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitnehmers abhängig. Die Arbeitnehmersparzulage ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Einzelheiten zu den Anlageformen, Voraussetzungen und Höhe der Arbeitnehmersparzulage regeln das 5. VermBG, die dazu erlassene Verordnung – VermBDV – sowie ein Anwendungsschreiben des BMF v. 31.5.2024, IV C 5 – S 2439/19/10003:005, BStBl 2024 I S. 929.

Sozialversicherung: Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung ist in § 14 Abs. 1 SGB IV definiert.

Arbeitsrecht

1 Voraussetzungen

Nach § 11 Abs. 1 VermBG (Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer) hat der Arbeitgeber auf schriftliches Verlangen des Arbeitnehmers einen Vertrag über die vermögenswirksame Anlage von Teilen des Arbeitslohns abzuschließen. Eine staatliche Förderung besteht gemäß § 12 VermBG generell nur dann, wenn der Arbeitnehmer die Art der Leistung und das Institut, bei dem sie erfolgen soll, frei wählen kann. Es gelten die jeweiligen Einkommensgrenzen des § 13 VermBG. In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen kann die Zahlung von zusätzlichen vermögenswirksamen Leistungen für die Arbeitnehmer als zweckgebundenes Entgelt verein...

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Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage

Zusammenfassung Überblick Der Staat fördert die Vermögensbildung durch die Anlage vermögenswirksamer Leistungen. Die staatliche Förderung besteht in einer steuer- und sozialabgabenfreien Arbeitnehmer-Sparzulage, die für bestimmte, gesetzlich abschließend ...

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