Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Sauer, SGB III § 156 Ruhen des Anspruchs bei anderen Soz ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Franz-Josef Sauer
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 9

Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitslose bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit Rente wegen voller Erwerbsminderung, bringt dies den Anspruch auf Alg von vornherein zum Ruhen. Zuerkannt ist die Rente dann, wenn die Agentur für Arbeit als Leistungsträger infolge der Zuerkennung Zahlungen zu erbringen hat. In Übergangsfällen 2000/2001 bestand ein Erstattungsanspruch der Bundesagentur für Arbeit wegen Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund § 125 Abs. 3 Satz 1 in der ab 1.1.2001 geltenden Fassung (heute: § 145 Abs. 3 Satz 1) auch dann, wenn die Bewilligung 2001 oder später vom Träger der Rentenversicherung vorgenommen worden ist, die Rente aber bereits vor 2001 begonnen hat (BSG, Urteil v. 7.9.2010, B 5 KN 4/08 R). Damit konnten auch verfassungsrechtlich problematische Ergebnisse vermieden werden, weil ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vorliegen könnte. Deshalb ist der Erstattungsanspruch nicht auf den Differenzbetrag zweiter Renten begrenzt, wenn einem Arbeitslosen als Bezieher von Rente für Bergleute rückwirkend eine höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wird. Der Anspruch auf Alg ruht so lange, wie eine laufende Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt wird, ohne dass es hierfür auf eine nähere Auslegung fachlicher Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ankommt. Die Rentenbewilligung der DRV hat für die Agentur für Arbeit Tatbestandswirkung und kann von dieser grundsätzlich nicht au...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    316
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    304
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    274
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    229
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    214
  • Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5 Teilurlaub / 2.6 Zwölftelung bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte
    176
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    149
  • Einheit des Verhinderungsfalls im Falle Entgeltfortzahlung wegen Krankheit
    141
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    136
  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen verfassungsgemäß
    135
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    130
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    130
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    124
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    118
  • Ballspielen auf Rasenfläche nicht gestattet
    110
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    110
  • Mietverhältnis zwischen GbR und Gesellschafter über diesem zurechenbaren Grundstücksanteil nicht anzuerkennen
    110
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    107
  • Persönliche Unterschrift in der Steuererklärung
    104
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    100
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold

Top-Themen

Urlaub Reise Karte Sabbatical Route

Urlaubsanspruch

mehr

Barista Café Studentenjob

Ferienjobber

mehr

Gemälde

Künstlersozialabgabe

mehr

Urlaub Reise Koffer Gepäck

Urlaubsgeld

mehr

WM2026_Ball_Auf_Spielfeld

Fußball-WM im Büro: arbeitsrechtliche Grenzen

mehr

Reporting_Praesentation_Teammeeting_Liniendiagramm

People Analytics – zwischen Daten und Entscheidung

mehr

Confident businesswoman smiling while interacting with colleagues

Selbstentwicklung für Führungskräfte

mehr

Afro Mann am Handy

Advertorial: Trends im Recruiting 2026

mehr

Gruppe Präsentation

HR-Digitalisierung meistern

mehr

Betriebsveranstaltung

Betriebsveranstaltungen

mehr

Downloads

Personalmagazin Kanzleien im Arbeitsrecht

Kanzleien im Arbeitsrecht: Übersicht, Trends, Profile

mehr

Business Schools Titel 2026

MBA, Master, Zertifikate: Startbereit für die KI-Welt

mehr

Tagen Frühjahr 2026

Drohnenshows: Himmlische Innovationen

mehr

Personalmagazin bAV 12/2025

Gender Pension Gap: Wie Betriebe für Ausgleich sorgen können

mehr

Zum Haufe Shop
Empfehlung


Zum Thema Personal
Erfolgreiche Personalarbeit: Praxishandbuch Personalmanagement
Praxishandbuch Personalmanagement

Alles, was Sie für Ihren Arbeitsalltag brauchen: Übersichtlich strukturiert orientiert sich das Buch am Arbeitslebens-Zyklus der Mitarbeitenden - von der Personalplanung und -gewinnung bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen. Mit vielen Bespielen und konkreten Handlungsempfehlungen.

Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren