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Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.7 Nummer 9 (neu ab 2025): Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre

Manuel Ehret
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Versorgungsbezüge, für die dem Grunde nach eine ermäßigte Besteuerung in Betracht kommt, sind in Zeile 9 einzutragen. Ob eine ermäßigte Besteuerung gewährt werden kann, wird im Rahmen der Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt überprüft.

 
Praxis-Beispiel

Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge für mehrere Kalenderjahre ab 2025

Ein 68-jähriger Rentner bezieht von seinem früheren Arbeitgeber eine Betriebsrente. Er erhält neben den laufenden Rentenbezügen eine einmalige Nachzahlung, die den Zeitraum von August 2023 bis Februar 2025 betrifft. Sie wird im März 2025 ausgezahlt.

Ergebnis: Nachzahlungen von Arbeitslohn sind als sonstiger Bezug zu erfassen, wenn sich der Gesamtbetrag oder ein Teilbetrag der Nachzahlung auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Jahr als dem der Zahlung enden. Die Nachzahlung gehört also insgesamt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Kalenderjahres 2025, da sie in diesem Kalenderjahr zufließt. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuer nicht mehr nach der Fünftelregelung berechnen, auch wenn die Voraussetzungen dem Grunde nach vorliegen. Die Fünftelregelung muss im Veranlagungsverfahren der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Damit das Finanzamt den ggf. steuerbegünstigten Versorgungsbezug überprüfen und gewähren kann, ist ein Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 9 notwendig.

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