Kurzbeschreibung

Grundlage zur Erarbeitung einer Zusatzvereinbarung für das vorübergehende mobile Arbeiten aus dem Ausland.

Das regelt der Vertrag (Vertragszweck)

Viele Arbeitgeber spielen derzeit mit dem Gedanken, ihren Arbeitnehmern zu ermöglichen, für einen bestimmen Zeitraum mobil vom Ausland aus zu arbeiten. Solche Auslandseinsätze müssen für jeden einzelnen Fall vor der Umsetzung rechtlich genau geprüft werden. Der folgende Mustervertrag regelt in Ergänzung eines bestehenden Arbeitsvertrags die vorübergehende mobile Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Als vorformulierte Vertragsbedingungen unterliegen Formularverträge der gerichtlichen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, d. h. der Vertrag darf den Arbeitnehmer insbesondere durch die inhaltliche Ausgestaltung der Vertragsklauseln nicht unangemessen benachteiligen. Dies gilt auch dann, wenn er nur ein einziges Mal oder zum ersten Mal eingesetzt wird. Hierauf ist bei der Änderung dieses Musters zu achten. Je stärker die Vertragsklauseln zu Lasten des Arbeitnehmers abgeändert werden, desto höher ist die Gefahr, dass einzelne Klauseln im Streitfall durch ein Gericht für unwirksam, d. h. nichtig, befunden werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nach § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind. Im Übrigen unterliegen auch Individualabreden nach § 305b BGB nicht der Inhaltskontrolle durch die Arbeitsgerichte. Sofern einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell ausgehandelt wurden, sollte dies optisch deutlich gemacht und dokumentiert werden.

Zusatzvereinbarung zur vorübergehenden Tätigkeit im Ausland

Zwischen

...........................................................

– nachfolgend Arbeitgeber genannt –

und

...........................................................

– nachfolgend Arbeitnehmer genannt –

wird in Ergänzung des Arbeitsvertrags vom .................... Folgendes vereinbart:

§ 1 Auslandsaufenthalt

  1. Der Arbeitnehmer kann auf seinen Wunsch vom .................... bis .................... von .................... aus arbeiten.
  2. Die arbeitsvertraglichen Regelungen, wonach die Arbeit grundsätzlich am Standort ..................../vom Homeoffice in Deutschland zu erbringen ist, gelten unverändert.

§ 2 Steuer und Sozialversicherung

Der Arbeitgeber wird die Lohnsteuer sowie Beiträge zur Sozialversicherung weiterhin in Deutschland abführen. Darüberhinausgehende Zusatzkosten, die im Hinblick auf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge durch die Auslandstätigkeit entstehen, hat der Arbeitnehmer zu tragen.

§ 3 Arbeitszeit

Die Lage der Arbeitszeit bei der Tätigkeit vom Ausland aus richtet sich grundsätzlich nach der Arbeitszeit, die erbracht werden würde, wenn der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten würde. Es gelten die betrieblichen Arbeitszeitregelungen, soweit im Ausland keine zwingenden anderweitigen gesetzlichen Regelungen bestehen. Sollte es durch die Reise zu einer Zeitverschiebung kommen, ist die Mitteleuropäische Zeit (MEZ) maßgeblich.

§ 4 Pflichten des Arbeitnehmers vor/ während der Auslandstätigkeit

  1. Der Arbeitnehmer muss während der Tätigkeit vom Ausland aus sicherstellen, dass er Zugang zu Internet mit ausreichender Bandbreite hat.
  2. Zudem ist der Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich, soweit erforderlich neben der anwendbaren betrieblichen Reiseversicherung einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland sicherzustellen, bspw. durch den Abschluss einer privaten Auslandskrankversicherung. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten.
  3. Der Arbeitnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Arbeitsplatz bei der Auslandstätigkeit die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt.
  4. Der Arbeitnehmer wird während des Auslandsaufenthalts nicht als offizieller Vertreter der Gesellschaft auftreten und im Namen der Gesellschaft auch keinerlei Erklärungen im Ausland abgeben oder Rechtsgeschäfte schließen.
  5. Sollte während des Auslandsaufenthalts auf einen in Deutschland regulären Arbeitstag ein Feiertag im Ausland fallen, muss sich der Arbeitnehmer für diesen Tag Urlaub nehmen.
  6. Der Arbeitnehmer muss vor seiner Abreise prüfen, welche Bestimmungen und Einschränkungen für das Reiseland gelten und welche für die Rückkehr nach Deutschland. Dazu gehören u. a. Arbeitsgenehmigungen, COVID-19 Reisebeschränkungen, Versicherungs- und medizinische Anforderungen usw. Der Arbeitgeber übernimmt in diesem Zusammenhang keinerlei Kosten und/oder Beratung.

§ 5 Arbeitsmittel/Aufwandserstattung

  1. Der Arbeitnehmer darf die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel auch für die Tätigkeit im Ausland verwenden. Es gelten die betrieblichen Regelungen zu Datenschutz, IT-...

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