Sollten die weiteren Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, dann kann für den Nachweis die Bescheinigung A1 beantragt werden. Sollte eine Entsendung in einen Staat erfolgen, mit dem ein bilaterales Abkommen besteht, dann wird als Nachweis die entsprechende im Rahmen des Abkommens vereinbarte Bescheinigung ausgestellt.

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