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Kurzbeschreibung
Vom Arbeitgeber ist dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) eine Unfallanzeige zu übersenden, sobald sich ein Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall im Sinne des SGB VII ereignet hat. Die Änderung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung tritt zum 1.10.2023 in Kraft (BGBl. 2023 I Nr. 192).
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