Die Unfallanzeige ist nach § 193 SGB VII Pflicht, wenn sich Unfälle mit einer Ausfallzeit von mehr als 3 Tagen (Unfalltag zählt nicht) oder tödliche Unfälle ereignen. Die Unfallmeldung dient dagegen grundsätzlich zum internen Gebrauch. Relevante Informationen werden in der Abteilung erhoben und dokumentiert, in der der Unfall passiert ist und dann an die Personalabteilung weitergeleitet. Die Form der Unfallmeldung ist nicht vorgeschrieben. Unternehmen können eigene Vorlagen erstellen oder bestehende Formulare nutzen (nicht meldepflichtige Unfälle). Der Eintrag ins Verbandbuch reicht hier aus.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge