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Umlageverfahren: Bemessungsgrundlagen, Umlagebeiträge un ... / 2 Berechnung der Umlage

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Tatsächlich erzieltes laufendes Arbeitsentgelt

Die Umlage ist vom tatsächlich erzielten laufenden Arbeitsentgelt einschließlich der geleisteten Entgeltfortzahlung zu berechnen.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Umlage

Die Firma Handelcom beschäftigt 5 Arbeitnehmer. 3 Arbeitnehmer sind bei der Krankenkasse Überall, 2 andere Arbeitnehmer bei der KUK Krankenkasse versichert. Alle Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig und für alle hat der Arbeitgeber die Umlagebeiträge zur U1 und U2 zu zahlen.

Die maßgeblichen Umlagesätze der Krankenkasse Überall betragen 1,6 % in der U1 und 0,33 % in der U2.

Von der KUK Krankenkasse werden 1,9 % U1 bzw. 0,4 % U2 erhoben.

 
Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Krankenkasse
Sochor 2.000 EUR KUK
Schulz 2.200 EUR Krankenkasse Überall
Ahrend 1.500 EUR KUK
Klaschka 1.900 EUR Krankenkasse Überall
Reimann 5.900 EUR Krankenkasse Überall

Die Umlagebeiträge werden wie folgt berechnet:

Krankenkasse Überall:

 
Arbeitnehmer mtl. Arbeitsentgelt   umlagepflichtig
Schulz 2.200 EUR   2.200,00 EUR
Klaschka 1.900 EUR   1.900,00 EUR
Reimann 5.900 EUR   5.900,00 EUR
Gesamt     10.000,00 EUR
U1:   10.000 EUR × 1,6 % = 160,00 EUR
U2:   10.000 EUR × 0,33 % = 33,00 EUR
Insgesamt       193,00 EUR

KUK Krankenkasse:

 
Ahrend 1.500 EUR   1.500,00 EUR
Sochor 2.000 EUR   2.000,00 EUR
Gesamt     3.500,00 EUR
U1:   3.500 EUR × 1,9 % = 66,50 EUR
U2:   3.500 EUR × 0,4 % = 14,00 EUR
Insgesamt     80,50 EUR

Die entsprechenden Umlagebeträge i. H. v. 193 EUR sind an die Krankenkasse Überall und 80,50 EUR an die KUK Krankenkasse zu zahlen.

Entgelt im Übergangsbereich

Bei Arbeitnehmern im Übergangsbereich gilt als umlagepflichtiges Arbeitsentgelt die nach § 163 Abs. 10 SGB VI ermittelte beitragspflichtige Einnahme. Sofern in diesen Fällen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt anfällt, ist in den Monaten, ...

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