Scheinarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das nur zum Schein begründet wurde. Ziel eines Scheinarbeitsverhältnisses ist, durch Manipulation einen gesetzlichen Sozialversicherungsschutz zu erlangen.
Sozialversicherung: Ein gesetzeskonformes entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ist in § 7 SGB IV definiert. Die Anwendung der Rechtsfigur des missglückten Arbeitsversuchs hat die Rechtsprechung aufgehoben (BSG, Urteile v. 4.12.1997, 12 RK 46/94 und 12 RK 3/97).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen