Begriff

Scheinarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das nur zum Schein begründet wurde. Ziel eines Scheinarbeitsverhältnisses ist, durch Manipulation einen gesetzlichen Sozialversicherungsschutz zu erlangen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Ein gesetzeskonformes entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ist in § 7 SGB IV definiert. Die Anwendung der Rechtsfigur des missglückten Arbeitsversuchs hat die Rechtsprechung aufgehoben (BSG, Urteile v. 4.12.1997, 12 RK 46/94 und 12 RK 3/97).

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