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Private Krankenzusatzversicherung / 1 Private Krankenzusatzversicherung

Uwe Strachovsky
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GKV-Mitglieder können die Leistungen ihrer Kasse mit einer privaten Zusatzversicherung aufstocken. Auch für privat Versicherte stehen Zusatzpolicen zur Verfügung. Ob sie diese beim eigenen Unternehmen oder einem anderen Anbieter vereinbaren, steht ihnen frei.

Vertragsabschluss vor dem 21.12.2012

Die Kriterien für die Annahme des Antrags sowie für den Beitrag sind bei Verträgen, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden,

  • der Leistungsumfang,
  • das Alter,
  • das Geschlecht und
  • der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Vertragsabschluss nach dem 21.12.2012

Für Neuabschlüsse gelten nach dem 21.12.2012 die Unisextarife. Hier wird das Geschlecht bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt.

Berücksichtigung von Wartezeiten

Zu berücksichtigen sind üblicherweise bestimmte Wartezeiten. Erst nach 3 bzw. 8 Monaten (bei Zahnersatz, Entbindungen und Psychotherapie) kann die Versicherung in Anspruch genommen werden.

Wurde die Zusatzversicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vermittelt, gelten ebenfalls die genannten Aufnahmekriterien der privaten Krankenversicherung (PKV). Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Kasse kann jedoch beispielsweise auf die Wartezeit oder eine Gesundheitsprüfung verzichtet werden. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Offerte des privaten Kooperationspartners ihrer Krankenkasse nicht annehmen. Sie sollten vor einer Entscheidung auch die Angebote anderer Privatversicherer prüfen.

 
Wichtig

Keine Wartezeit bei Auslandspolicen

Für Auslandsreisekrankenversicherungen gelten keine Wartezeiten, sie müssen lediglich vor der Abreise abgeschlossen worden sein.

Selbstbehalte, Beitragsrückerstattungen oder Anwartschaften gibt es bei den Zusatzpolicen nicht.

1.1 Krankentagegeld

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer und Selbststän...

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