Zusammenfassung

 
Überblick

Das Kalkulationsverfahren der privaten Krankenversicherung (PKV) ist so angelegt, dass die mit dem Alter steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen durch die Bildung von Alterungsrückstellungen finanziell abgesichert wird. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Maßnahmen zur Dämpfung der Beitragsentwicklung im Alter. Hier werden die unterschiedlichen Tarifformen und deren Sinn und Zweck dargestellt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind §§ 192 ff. VVG; §§ 12 und 12a VVG; § 257 Abs. 2a SGB V und § 106 Abs. 3 SGB VI.

1 Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum PKV-Beitrag

Gehen Arbeitnehmer in den Ruhestand, haben sie gegenüber dem Rentenversicherungsträger Anspruch auf einen Beitragszuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung. Wird der Beitragszuschuss beantragt, ist die Beitragsbescheinigung der privaten Krankenversicherung vorzulegen.

 
Praxis-Tipp

Beitragszuschuss rechtzeitig beantragen

Es ist empfehlenswert, den Zuschuss zeitgleich mit der Rente zu beantragen. Bei verspäteter Antragstellung wird der Beitragszuschuss nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Antragsmonat gezahlt.

Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Anteil des Rentenversicherungsträgers am Kassenbeitrag gesetzlich Versicherter. Im Jahr 2024 beträgt der Beitragszuschuss 7,3 % des Zahlbetrags der gesetzlichen Altersrente. Hinzu kommt ein weiterer Zuschuss i. H. v. 0,85 % im Jahr 2024 (2023: 0,80 %), der dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Allerdings sind dabei 2 Einschränkungen zu beachten:

  • Der Zuschuss ist auf die Hälfte des tatsächlichen Beitrags begrenzt. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (2024: 5.175 EUR 2023: 4.987.50 EUR) werden 2024 monatlich höchstens 421,76 EUR (2023: 403,99 EUR) gezahlt.
  • Berücksichtigt werden nur Beiträge für eine private Krankenversicherung, die die vereinbarten Kosten für ärztliche und zahnärztliche Therapien, für Krankenhausbehandlungen, Zahnersatz, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel erstattet. Private Zusatzpolicen, etwa für Auslandsreisen, sind nicht zuschussfähig.

Beiträge steuerlich geltend machen

Auch Rentner können den Beitrag zur privaten Krankenversicherung in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen. Maßgeblich sind Beiträge für einen Leistungsumfang, der mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar ist. Das PKV-Unternehmen übermittelt jährlich eine Beitragsbestätigung mit den steuerlich abzugsfähigen Werten. Die darüber hinausgehenden Vertragsbestandteile sind dabei herausgerechnet. Der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers zum PKV-Vertrag muss in der Steuererklärung vom Beitrag zur Krankenversicherung abgezogen werden.

2 Beitragsentlastung im Alter

Bereits ab dem 60. Lebensjahr entfällt der gesetzlich vorgeschriebene 10 %ige Beitragszuschlag für die Alterungsrückstellungen. Diese Mittel werden verzinslich angelegt und zweckgebunden eingesetzt – um Beitragssteigerungen ab dem 65. Lebensjahr zu vermeiden. Der Zuschlag wird als Bestandteil des Gesamtbeitrags vom Arbeitgeber bezuschusst.

Zusätzlich bieten die privaten Versicherungsunternehmen Tarife mit einer Beitragsentlastungskomponente an. Damit erwerben Versicherungsnehmer die Garantie, dass der Monatsbeitrag mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres sinkt.

Vom Arbeitgeber werden die zusätzlichen Kosten für einen Beitragsentlastungstarif bezuschusst, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vereinbarung muss integrierter Bestandteil des PKV-Vertrags sein. Damit sind die dafür aufgewandten Beiträge keine selbstständigen Zusatzbeiträge.
  • Für die gesamte Laufzeit der Versicherung müssen die Beiträge gezahlt werden.
  • Wird der PKV-Vertrag gekündigt, werden keine Leistungen für die damit ebenfalls wegfallende Beitragsentlastung gezahlt.
 
Praxis-Tipp

Kündigung der Krankentagegeldversicherung

Mit Rentenbeginn ist die Versicherung des Krankentagegeldes nicht mehr notwendig. Dieser Vertragsbestandteil kann gekündigt werden.

3 Anpassung im versicherten Leistungsumfang

Um den Beitrag zu reduzieren, können PKV-Versicherte Veränderungen an ihrem Vertrag vornehmen lassen. So besteht das Recht, in einen anderen Tarif seines PKV-Unternehmens zu wechseln.[1] Die bisher angesammelten Alterungsrückstellungen bleiben bei diesem Schritt erhalten.

 
Achtung

Wann ist eine Gesundheitsprüfung zulässig?

Eine Gesundheitsprüfung ist nur dann zulässig, wenn der neue Tarif höhere Leistungen als der bisherige enthält. Diese Gesundheitsprüfung gilt allerdings nur für die neuen Vertragselemente. Verzichtet der Versicherungsnehmer darauf, entfällt auch die Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Beitragsentlastungen sind auch durch eine Reduzierung des Leistungsumfangs möglich. Das können z. B. die Wahlleistungen im Krankenhaus oder die Erstattung von Kurkosten sein.

Beitragssenkend wirkt zudem die Erhöhung des Selbstbehalts.

4 Standardtarif

Personen, die ihren privaten Krankenversicherungsvertrag vor dem 1.1.2009 abgeschlossen hatten, können bei Bedarf in den brancheneinheitlichen Standardtarif wechseln. Dessen Leistungsumfang orientiert sich an dem der gesetzlic...

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