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Pfändung, Aufgaben für Arbeitgeber

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Kurzbeschreibung

Für den Arbeitgeber ist die Lohnpfändung mit einigen zusätzlichen Aufgaben verbunden. Die Übersicht stellt den Ablauf des Pfändungsverfahrens beim Arbeitgeber dar. Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Themen sind in den weiteren genannten Inhalten zu finden.

  • Übersicht

Darum geht es

Kommt ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen aus einem vollstreckbaren Titel, wie z. B. einem Gerichtsurteil, nicht nach, kann der Gläubiger beim Amtsgericht einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Damit darf der Arbeitgeber das gepfändete Entgelt nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen und hat noch weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der in Gang gesetzten Pfändung.

Übersicht

  • Musterdokument öffnen
Ablauf des Pfändungsverfahrens beim Arbeitgeber Vertiefung

1. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Dem Arbeitgeber wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt. Mit der Zustellung darf er das gepfändete Entgelt nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen.[1] Dasselbe gilt bei der Zustellung einer Vorpfändung.

Vorpfändung; § 845 ZPO

Die Vorpfändung informiert den Arbeitgeber darüber, dass eine Pfändung bevorsteht und fordert ihn auf, nicht mehr an den Arbeitnehmer zu zahlen. Wird dem Arbeitgeber nicht innerhalb eines Monats der dazugehörige Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt, entfällt das durch die Vorpfändung erlangte Pfandrecht für den Gläubiger rückwirkend.

Pfändungsbeschluss

Geht zunächst nur der Pfändungsbescheid ein (und kein Überweisungsbeschluss) darf der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag noch nicht an den Gläubiger bezahlen, da dieser erst mit Eingang des Überweisungsbeschlusses Inhaber der Forderung wird.

Achtung: Ignoriert der Arbeitgeber den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und zahlt das Entgelt weiter an den Arbeitnehmer, kann dessen Gläubiger Scha...

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