Begriff

Der Begriff Outplacement bezeichnet eine von Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter, die als professionelle Hilfe zur beruflichen Neuorientierung angeboten wird, bis hin zum Abschluss eines neuen Vertrags oder einer Existenzgründung.

Ursachen dafür, dass Firmen ihr Personal reduzieren und Mitarbeiter entlassen, sind Firmenübernahmen, Insolvenzen, Verlagerungen von Arbeitsplätzen an andere Standorte, Absatzschwierigkeiten und Rationalisierung. In der Öffentlichkeit und auch innerbetrieblich macht das Unternehmen mit dem Angebot der Outplacement-Beratung deutlich, dass es an fairen Trennungsprozessen interessiert ist. Gelingt dies, wirkt es sich zum einen positiv auf die Motivation der im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter und zum anderen auf das Erscheinungsbild des Unternehmens in der Öffentlichkeit aus. Die Attraktivität im Wettbewerb um Arbeitskräfte soll durch diese Maßnahme erhalten bleiben. Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung von langfristigen und teuren Rechtsstreitigkeiten durch den Einsatz des Beraters. Zudem verringert sich die Restlaufzeit der Verträge, wenn der entlassene Arbeitnehmer mit Hilfe des Beraters schneller eine neue Anstellung findet. Hierdurch können Kosten gesenkt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Lohnsteuer: Die Frage der Steuerpflicht einer Outplacement-Beratung beantwortet sich aus § 3 Nr. 19 EStG bzw. R 19.3 Abs. 2 Nr. 5 LStR und R 19.7 Abs. 2 Satz 5 LStR.

Sozialversicherung: Gesetzliche Grundlagen finden sich in § 14 SGB IV i. V. m. § 3 Nr. 9 EStG und R 19.7 Abs. 2 LStR.

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