Zusammenfassung

 
Überblick

Konflikte begleiten den Alltag. Nicht selten kommt es zu Streit und Fronten verhärten sich. Auch jede Form der Verhandlung kann als Konflikt bezeichnet werden, wenn sich (vermeintlich) gegenläufige Positionen und Interessen gegenüber stehen. Mediation ist eine mögliche Herangehensweise, um für diese Konflikte tragfähige Lösungen zu entwickeln. Innerhalb von Unternehmen gilt dies umso mehr, weil ungelöste Konflikte mit nicht unerheblichen Kosten einhergehen.

Im folgenden Fachbeitrag werden zunächst die rechtlichen Grundlagen der Mediation in Deutschland überblicksartig dargestellt und Ziele, Grundprinzipien sowie der Ablauf von Mediationsverfahren und Arbeitsmethoden des Mediators näher erläutert.

Danach wird auf die Besonderheiten unternehmensinterner Mediatoren eingegangen. Unternehmensinterne Mediationen sind solche, bei denen der Mediator selbst Mitarbeiter des Unternehmens ist, in dessen Kontext die Mediation stattfindet.

Anschließend werden Grundprinzipien und der Ablauf einer Mediation in Teilen auf alltägliche Gespräche übertragen und ein Konzept der mediativen Gesprächsführung im Unternehmen vorgestellt.

1 Einführung

Mediation ist eine von mehreren Möglichkeiten der einvernehmlichen Regelung von Konflikten.[1] In Abgrenzung zum staatlichen Gerichtsverfahren wird Mediation den sogenannten ADR-Verfahren (Alternative Dispute Resolution) zugeordnet. Die Ursprünge der heute in Deutschland meist gelehrten und angewandten verstehensbasierten Mediation finden sich in den 70er Jahren in den USA. Die Grundidee besteht darin, die Konfliktparteien mithilfe von Mediatoren zu befähigen, eigene Lösungen für ihre Konflikte zu entwickeln. Der Vorteil liegt insbesondere in der weitaus höheren Akzeptanz der gefundenen Ergebnisse. Häufig werden auch Kostenvorteile[2] hervorgehoben.

Zunächst gab es für die Durchführung von Mediationsverfahren keine verbindlichen Vorgaben. Dies änderte sich allerdings durch die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2008.[3] Anders als bei EU-Verordnungen handelt es sich bei Richtlinien nicht um unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht. Es muss zunächst eine Umsetzung in innerstaatliches Recht erfolgen.

[1] Vgl. zum Thema Mediation: Rabe, C./Wode, M. (2020) Mediation – Grundlagen, Methoden, rechtlicher Rahmen, 2. Aufl. Berlin 2020.
[2] Vgl. Hagel, U. (2017) Kosten und Nutzen der Mediation bei Konflikten zwischen Unternehmen – im Vergleich zur traditionellen Konfliktbearbeitung, in: Trenczek, T/Berning, D./Lenz, C./Will, H.-G. [Hrsg] Mediation und Konfliktmanagement, 2. Auflage Baden-Baden 2017, S. 245-258, insbes. S. 258 Rn. 29.
[3] Amtsblatt der Europäischen Union, 24.5.2008, L 136/3.

2 Rechtliche Grundlagen der Mediation in Deutschland

2.1 Das Mediationsgesetz

Die Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgte durch das Mediationsgesetz im Jahr 2012.[1] Mit dem Mediationsgesetz wurden die Begriffe Mediation und Mediator verbindlich definiert und wesentliche Grundlagen des Verfahrens normiert.

Mediation ist definiert als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Dabei unterscheidet das Gesetz Mediatoren und zertifizierte Mediatoren. Während Mediatoren in eigener Verantwortung sicherstellen, dass sie über eine geeignete Aus- und Fortbildung verfügen, enthält das Mediationsgesetz für die Ausbildung von zertifizierten Mediatoren eine Verordnungsermächtigung. Von dieser Verordnungsermächtigung hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz 2016 Gebrauch gemacht und die ZMediatAusbVO erlassen.

[1] BGBl I S. 1577 ff.

2.2 Die ZMediatAusbVO

Bei der ZMediatAusbVO handelt es sich um die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren. Mit Wirkung zum 1.3.2024 wird diese grundlegend reformiert werden. Unter anderem wird der Mindestumfang der Ausbildung von 120 auf 130 Zeitstunden erhöht und die Online-Mediation Bestandteil der Ausbildung.[1] Die Inhalte der Ausbildung sowie deren zeitlicher Anteil werden durch die Verordnung umfassend geregelt, damit ein einheitlicher Ausbildungsstandard von zertifizierten Mediatoren gewährleistet wird.

[1] BGBl I unter: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/185/VO.html?nn=54248 (Abrufdatum: 1.9.2023).

3 Ziele einer Mediation

Ziel einer Mediation ist die konsensuale Lösung eines Konflikts. Es soll idealerweise von den Konfliktparteien mithilfe des Mediators eine Lösung gefunden werden, die deren Interessen bestmöglich entspricht. In diesem Zusammenhang findet sich oftmals das Stichwort WIN-WIN-Lösung.[1]

Damit unterscheidet sich der Ansatz der Mediation von bisherigen, klassischen Konfliktlösungsmethoden. Früher entschied regelmäßig die Macht des Stärkeren, wer gewinnt oder verliert. Am Ende stand oftmals eine WIN-LOSE-Lösung. Ein Schema, dem meist auch das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens entspricht. Egal ob das Verfahren durch Urteil oder Vergleich endet – ...

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