Aktuell gilt in der Baubranche der gesetzliche Mindestlohn. Dieser beträgt ab dem 1.1.2024 12,41 EUR und ab dem 1.1.2025 12,82 EUR. Er ist auch von Entsendebetrieben einzuhalten, gilt aber nicht für Schul- oder Orientierungspraktika, Auszubildende und in den ersten sechs Monaten für eingestellte Langzeitarbeitslose.

Die Sozialkasse wurde von den Tarifvertragsparteien beauftragt, die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen. Daher müssen mit den arbeitnehmerbezogenen Meldungen für jeden gewerblichen Arbeitnehmer zusätzlich die lohnzahlungspflichtigen Stunden (ohne Urlaubsstunden), aus denen sich der Bruttolohn ergibt, gemeldet werden.

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