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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.3 Ausbildungsnachweiskarte

Günther Krüger
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Nachdem das Unternehmen den neuen Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bei der SOKA-BAU angemeldet hat, bestätigt diese dem Ausbildungsbetrieb schriftlich die registrierten Daten (Ausbildungsnachweis) unter Angabe der Erstattungszeiträume. Die Bestätigung dient gleichzeitig zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen.

Der Auszubildende erhält von der SOKA-BAU ebenfalls eine Bestätigung der registrierten Daten, einschließlich seiner Arbeitnehmer-Nummer. Während des Ausbildungsverhältnisses sind vom Unternehmen nur noch die Änderung bereits gemeldeter Daten, die gezahlte Ausbildungsvergütung, wenn dafür eine Erstattung beantragt wird, und der Urlaub im Auslernjahr zu melden. Wird das Ausbildungsverhältnis beendet, ist dies unter Angabe des Grunds (Abbruch, Abschluss oder Wechsel des Ausbildungsbetriebs) sowie eine eventuelle Weiterbeschäftigung im Unternehmen zu melden. Nach Beendigung der Ausbildung erhält der Auszubildende direkt von der SOKA-BAU eine Bestätigung der gemeldeten Ausbildungszeit und des Urlaubsanspruchs im Auslernjahr.

Die monatlichen Meldungen der Daten, insbesondere der gezahlten Ausbildungsvergütungen, durch den Betrieb erfolgen entweder automatisch mittels eines zugelassenen Baulohnprogramms oder per Internet.

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