Grundsätzlich hat jeder Arbeitgeber die Meldungen über das von den jeweils zuständigen Kassen eingerichtete Online-Meldeverfahren zu übermitteln. Hierfür stehen 2 elektronische Möglichkeiten zur Verfügung: von der SOKA-BAU zugelassene Baulohnprogramme und die Meldung per Internetportal (MINT).

Mit der Meldung per Internetportal (MINT) können alle erforderlichen Meldungen für gewerbliche Arbeitnehmer, Auszubildende und Angestellte von den Unternehmen erfasst werden. Der zu leistende Beitrag wird automatisch ermittelt und angezeigt. Die Daten können dann per Mausklick an die SOKA-BAU übertragen werden. Bei den gewerblichen Arbeitnehmern sind die Vormonatswerte sichtbar. Die Internetmasken orientieren sich am Aufbau der Meldeformulare.

Ergänzt wird das Internet-Angebot durch ein elektronisches Postfach. Mit dem elektronischen Postfach haben alle angemeldeten Unternehmen Zugriff auf Schreiben und Informationen der SOKA-BAU, z. B. Erstattungsbenachrichtigungen. Voraussetzung für die Freischaltung der Internetmeldung und des elektronischen Postfachs ist die Anforderung der Zugangsdaten.

Statt der Übermittlung der Daten auf elektronischem Wege kann mit der Urlaubskasse auch auf Antrag die Übermittlung der Daten mit Belegen vereinbart werden. Allerdings muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das elektronische Meldeverfahren für ihn wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Die wesentlichen Belege sind dabei der Meldeschein und der Summenbeleg. Da in der Praxis dieses Verfahren kaum noch genutzt wird, wird auf die detaillierte Darstellung verzichtet.

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