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Kundenbindungsprogramme / 3.1 Vielflieger-Programm Miles & More

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Das bekannteste Prämienprogramm zur Kundenbindung ist das Vielflieger-Programm "Miles & More" der Lufthansa. Aber auch viele andere Fluggesellschaften nutzen inzwischen vergleichbare Prämienmodelle. Der Wert der Prämie richtet sich hierbei im Wesentlichen nach der Anzahl der zurückgelegten Flugkilometer. Die Bonuspunkte werden auch Fluggästen gutgeschrieben, die im Auftrag und für Rechnung ihres Arbeitgebers fliegen. Mit den gutgeschriebenen Bonuspunkten können Freiflüge oder kostenlose Hotelaufenthalte in Anspruch genommen werden. Soweit diese Prämien für Dienstreisen verwendet werden, liegt kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn vor.

Verwendet der Arbeitnehmer diese Bonuspunkte für Privatreisen, entsteht Arbeitslohn in Höhe des Werts der Flugreise bzw. der Hotelunterbringung. Der Lohnzufluss erfolgt bei der tatsächlichen Inanspruchnahme der Prämien und nicht bereits bei Gutschrift der Bonuspunkte auf dem Prämienkonto. Es handelt sich um eine besondere Lohnzahlung durch Dritte, für die eine eigene Steuerbefreiung geschaffen wurde.[1]

 
Wichtig

Steuerfreibetrag von 1.080 EUR

Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen (z. B. Freiflüge oder freie Hotelübernachtungen) bleiben bis zur Höhe des Rabattfreibetrags steuerfrei. Die Vorteile aus solchen Bonusprogrammen unterliegen bis zu einem Gesamtbetrag von 1.080 EUR im Jahr nicht dem Lohnsteuerabzug.

Soweit Luftverkehrsgesellschaften ihren eigenen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge überlassen, die unter den gleichen Beförderungsbedingungen auch an Fremdkunden erbracht werden, liegt eine Rabattgewährung vor, die über den Rabattfreibetrag von 1.080 EUR begünstigt ist.[2]

[1] § 3 Nr. 38 EStG.
[2]

S. Waren und Rabatte: Behandlung in der Entgeltabrechnung .

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