Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, die durch die Krankenkassen überwiegend aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung erbracht wird. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht der Anspruch auf Krankengeld.
Grundlage für die Berechnung der Leistung ist das vom Arbeitgeber elektronisch zu übermittelnde Entgelt. Die Daten sind vom Arbeitgeber unaufgefordert zu übermitteln, sobald abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer über die Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig sein wird. Dazu bedient er sich einer gesicherten und verschlüsselten Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen (Programme mit Zertifikat). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Auskünfte kostenfrei zu erteilen und die Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung zu schaffen.
Alternativ zur Datenübertragung aus eigenen Programmen können Arbeitgeber das SV-Meldeportal nutzen, das die Anwendung sv.net nach einer Übergangszeit zum 1.7.2024 ablöst.
Krankenkassen und Arbeitgeber sind zur digitalen Kommunikation verpflichtet. Papier-Entgeltbescheinigungen dürfen in der Praxis nicht verwendet werden. Lediglich für Einzelfälle, in denen ein elektronisches Meldeverfahren nicht wirtschaftlich durchzuführen ist, kann davon abgewichen werden. Diese Ausnahmen sind u. a. das Krankengeld bei Spende von Organen, Geweben oder Blut und das Pflegeunterstützungsgeld.