Arbeitsrecht

  • Auswahl des begünstigten Personenkreises nach sachlichen Gründen,
  • Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (Betriebsvereinbarung),
  • Kennzeichnung der Leistung als freiwillig (Freiwilligkeitsvorbehalt, insbesondere relevant für betriebsratslose Betriebe) bzw. Befristung der Beriebsvereinbarung.

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