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Fürsorgepflicht

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Zusammenfassung

 
Begriff

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus Haupt- und Nebenpflichten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet diesen dazu, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der Interessen der gesamten Belegschaft nach Treu und Glauben billigerweise möglich ist.[1] Die Fürsorgepflicht ist Rechtsgrundlage für Ansprüche des Arbeitnehmers, Auslegungsmaßstab für Gesetze, einzel- und kollektivvertragliche Abmachungen und Schranken bei der Ausübung der dem Arbeitgeber an sich zustehenden Rechte. Sie bedeutet vor allem auch eine Pflicht zur Fürsorge für Leben und Gesundheit des Arbeitnehmers, wie sie in § 617 BGB, § 618 BGB, § 62 HGB und den Vorschriften des Arbeitsschutzes geregelt ist. Insbesondere hat der Arbeitgeber die Arbeitsräume, Gerätschaften, Maschinen und Kraftfahrzeuge so einzurichten und die Arbeit so zu regeln, dass die Arbeitnehmer weitmöglichst geschützt sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Die gesetzliche Grundlage für die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers findet sich in § 241 Abs. 2 BGB und wird in §§ 617–619 BGB konkretisiert. Sonderregelungen für Handlungsgehilfen finden sich in § 62 HGB, für Jugendliche in §§ 32 ff. JArbSchG sowie für Heimarbeiter in §§ 12 ff. HAG.

Die Generalklausel des § 618 BGB wird durch eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Schutzvorschriften näher ausgestaltet. Hierzu zählen z. B. Arbeitsstättenverordnung, StrahlenschutzVO, Gerätesicherheitsgesetz u. v. m.

[1] BAG, Urteil v. 7.6.2018, 8 AZR 96/17.

Arbeitsrecht

1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber ist die Fürsorgepfli...

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