Überblick

Freie Mitarbeiter können eingesetzt werden, wenn sporadische Belastungsspitzen und dadurch Personalengpässe eintreten, feste Mitarbeiter aber wegen des ggf. langfristig zu erwartenden Rückgangs des Arbeitsvolumens auf das ursprüngliche Niveau nicht rentabel wären. Freie Mitarbeiter sind zudem hinsichtlich der Art der Arbeitsleistung, des Arbeitsortes und der Arbeitszeit flexibler einsetzbar als Arbeitnehmer. Bei der Abgrenzung des freien Mitarbeiters vom Arbeitnehmer ist der § 611a BGB zu beachten.

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