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Flüchtling: Integration/Eingliederung in den Arbeitsmarkt / 5 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Björn Kazda
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Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Studium im Ausland abgeschlossen haben, können ihre Qualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur verwerten, wenn sie diese in Deutschland anerkennen lassen. Grundlage für die Anerkennung der bundesrechtlichen Berufe ist das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG). Für landesrechtlich geregelte Berufe gelten entsprechende Anerkennungsgesetze der Länder.

5.1 Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe

Bei der Anerkennung ist grundsätzlich zwischen den sog. reglementierten und den nicht-reglementierten Berufen zu unterscheiden. Bei reglementierten Berufen sind der Zugang und die Ausübung an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden, d. h. eine Anerkennung muss vorliegen, damit der Beruf in Deutschland ausgeübt werden darf (z. B. bei Ärzteberufen). Die Mehrheit der Berufe in Deutschland ist jedoch nicht reglementiert, d. h. hier ist eine Anerkennung nicht notwendig, um in dem jeweiligen Beruf zu arbeiten. Die Anerkennung kann in diesen Fällen jedoch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, zu einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung bzw. zu einem beruflichen Aufstieg führen und damit auch die Einkommensperspektiven verbessern.

Voraussetzung für die Anerkennung ist eine im Ausland abgeschlossene formale Qualifikation. Liegt diese vor, können die Betroffenen unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus einen Antrag auf Anerkennung stellen.

5.2 Im Ausland erworbene Berufserfahrung

Sofern Kenntnisse und Fertigkeiten ausschließlich über eine Berufserfahrung im Ausland erworben wurden, können diese nicht durch ein Anerkennungsverfahren bestätigt werden. Für diesen Fall besteht ggf. die Möglichkeit, die Abschlussprüfung in dem jeweiligen Beruf durch eine externe Prüfung abzulegen.

Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und...

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