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BR-Beteiligungsrechte: Personalplanung, Beschäftigungssi ... / 1.1 Personalplanung

Dr. Andreas Imping
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Unter Personalplanung wird regelmäßig jede Planung verstanden, die sich auf den gegenwärtigen und künftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht, auf deren Deckung im weitesten Sinne und auf den abstrakten Einsatz der personellen Kapazität bezieht.[1] Den Kern der Personalplanung stellt die Personalbedarfsplanung dar. Sie dient der Ermittlung des Personalbedarfs in Hinsicht auf Menge und Qualifikation unter Berücksichtigung der unternehmerischen Kapazität und Ziele. Ergibt die Personalbedarfsplanung einen Mangel an Arbeitskräften, schließt sich ihr eine entsprechende Personalbeschaffungsplanung zur Schließung der Personallücken an. Zeigt die Personalbedarfsplanung dagegen einen Überschuss an Arbeitskräften, schließt sich dieser Planungsstufe unmittelbar die Personalabbauplanung an. Im Rahmen der Personalabbauplanung hat der Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB III jedoch die Vermeidung von Entlassungen mithilfe anderer geeigneter betrieblicher Maßnahmen anzustreben.

Ebenfalls auf Grundlage der Personalbedarfsplanung erwächst die Personalentwicklungsplanung. Mithilfe dieser Planung wird der Einsatz betriebseigener Arbeitskräfte an qualifizierten Stellen durch Aus- und Fortbildung vorgesehen. Eine Personalentwicklungsplanung in dieser Form erscheint zum einen geboten, wenn der externe Arbeitsmarkt keine freien Arbeitskräfte zur Verfügung stellt oder zum anderen, wenn ein betriebsinternes Bedürfnis an qualifizierteren, nicht aber an zusätzlichen Arbeitskräften besteht. Die Verteilung der Arbeitskräfte auf den Betrieb in qualitativer und zeitlicher Hinsicht regelt die Personaleinsatzplanung in Ergänzung der Personalentwicklungs- und -beschaffungsplanung. Die Gliederung der Belegschaft nach Alter, Geschlecht, Nationalität, Qualifikation oder anderen Kri...

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