Nach verschiedenen Analysen und Umfragen[1], die dem Gesetzentwurf zugrunde liegen, wünschen rund 30 % der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer eine Verkürzung ihrer Wochenarbeitszeit um 8–12 Wochenstunden auf ca. 27 Wochenstunden bei einer 3- bis 4-Tage-Woche.

Die Gesetzesbegründung geht an keiner Stelle auf die Frage ein, wie die betroffenen Arbeitgeber die verbleibenden 1–2 Wochentage mit qualifiziertem Personal besetzen sollen. Nicht jede Tätigkeit, auch nicht die Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung und ihr nahestehender Einrichtungen, kann in 27 Wochenstunden abgewickelt werden. Dem stehen bereits notwendige großzügige Öffnungszeiten entgegen. Ob eine schlichte Verdoppelung durch ein 2-Schicht-System für die jeweiligen Arbeitgeber finanzierbar ist, muss bezweifelt werden.

Treffen die geschilderten Analysen zu, so wird die Umsetzung des Gesetzes zu erheblichen Problemen in der Praxis führen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die mit der Reduzierung der Arbeitszeit einhergehende Verringerung des Arbeitseinkommens die Zahl der Arbeitnehmer, die ihren Anspruch auf Teilzeitarbeit geltend machen, in Grenzen halten wird.

[1] Analysen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB), Mitteilung 1/99, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen 1999, des Instituts zur Erforschung sozialer Chancen (ISO) 1999.

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