Das zurzeit am häufigsten verwendete Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung ist die gleitende Arbeitszeit:

Während der Kernarbeitszeit ist der Mitarbeiter zur Anwesenheit verpflichtet, in den Gleitzeiträumen vor und nach der Kernarbeitszeit entscheidet der Mitarbeiter allein nach seinem Interesse über die weitere Anwesenheit.

Die Gleitzeit dient primär den Interessen der Mitarbeiter. Benötigt der Arbeitgeber wegen einer Steigerung des Arbeitsanfalls die Mitarbeiter in den Gleitzeiträumen, so muss er zuschlagspflichtige Überstunden anordnen. Eine effektive Aufgabenerledigung fördert dieses Arbeitszeitmodell nur bei mündigen, kooperativen Mitarbeitern.

Diese klassische Form der Gleitzeit kann sich aus folgenden Gründen nachteilig auswirken:

  • Überfrachtung der Kernzeit. Folge: interne Kommunikation in der Kernzeit und keine Ansprechbarkeit für den Kunden.
  • Arbeitszeitverbrauch während der Kern- und Gleitzeitspannen unabhängig vom Arbeitsanfall.
  • Bei Gleitzeitregelungen mit einer Höchstübertragungsgrenze am Monats-/Jahresende (Kappung): hier werden Mitarbeiter mit entsprechendem Zeitguthaben kaum zu Zusatzarbeiten bereit sein;
  • Folge: Anordnung von Überstunden.

Zahlreiche Einrichtungen entscheiden sich daher für eine variable Gleitzeit mit Teamabsprache; denn durch die Festlegung von Mindestbesetzungen – sog. Funktionszeiten – in den verschiedenen Arbeitsbereichen kann der Arbeitgeber sicherstellen, dass zumindest eine Ansprechbarkeit für den Bürger/Kunden, andere Mitarbeiter etc. gegeben ist.

Ausführlicher zur Gleitzeit Punkt 8.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge