Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

GR v. 26.11.2003: GMG: Leistungsrechtliche Vorschriften / Zu § 37 SGB V – Häusliche Krankenpflege

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Siehe § 37 Abs. 2 und 5 SGB V

[Anm. d. Red.: Vgl. auch: GR v. 09.12.1988, Zu § 37 SGB V; GR v. 09.03.2007-I, Zu § 37 SGB V; GR v. 20.06.2016-I, Abschnitt 3; Zur Abgrenzung zu den Leistungen bei Pflegebedürftigkeit: GR v. 07.07.2025, Zu § 13 SGB XI, Abschnitt 2]

1. Allgemeines

Grundlage der Verordnung von häuslicher Krankenpflege sind die Richtlinien des [akt.] Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und [korr.] Abs. 7 SGB V zur Verordnung häuslicher Krankenpflege [vgl. HKrPflRL] in der jeweils gültigen Fassung. In diesen Richtlinien sind die Voraussetzungen der häuslichen Krankenpflege und deren Zielsetzung sowie Inhalt und Umfang der Zusammenarbeit des verordnenden Arztes mit dem jeweiligen Leistungserbringer und dem Krankenhaus näher geregelt. Bestandteil der Richtlinien ist das Verzeichnis der verordnungsfähigen Maßnahmen.

2. An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]

3. Ort der Leistungserbringung

[Anm. d. Red.: Hier nicht berücksichtigt.]

4. Zuzahlungen

[1] Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der häuslichen Krankenpflege eine Zuzahlung in Höhe von 10 % [akt.] der anfallenden Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr sowie 10 EUR je Verordnung zu leisten.

[2] Die Verordnungsgebühr für die häusliche Krankenpflege in Höhe von 10 EUR je Verordnung – auch ergänzende Verordnungen und jede Folgeverordnung – [korr.] wird bei Leistungsinanspruchnahme durch die genehmigende Krankenkasse erhoben.

[3] Die prozentualen Zuzahlungsbeträge für die ersten 28 Kalendertage pro Kalenderjahr der Leistungsinanspruchnahme werden ebenfalls durch die zuständige Krankenkasse erhoben. Diese Zuzahlungsbeträge errechnen sich aus den pro Leistungsinanspruchnahme entstehenden Kosten (Kosten für die erbrachte häusliche Krankenpflege pro Tag). Sofern sich pausc...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Anwesenheitsprämie / 3.1 Krankheit und Gesundheit
    1
  • Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot
    1
  • Neumann-Redlin, Springer, Zimmermann u.a. , EFZG § 5 Anz ... / 6.2 Nachweispflichten
    1
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zeitlich nicht begrenzte Verring ... / 6.1 Mitteilungspflicht (Abs. 5 Satz 1)
    0
  • Betriebsveranstaltung: Abrechnung der Aufwendungen / 4.2 Ermittlung der Gesamtkosten
    0
  • Betriebsvereinbarung / 2 Rechtswirkung
    0
  • Bürgerliches Gesetzbuch / §§ 1018 - 1029 Titel 1 Grunddienstbarkeiten
    0
  • Bulgarien / 2 Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Bulgarien
    0
  • Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) / Sozialversicherung
    0
  • Elterngeld / 1.2 Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung
    0
  • Elterngeld / 3 Zuschüsse des Arbeitgebers
    0
  • Entgeltersatzleistung: Auswirkungen auf die Entgeltabrec ... / 9.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien i.d.F. vom 12.11.2014 / I Steuerliche Behandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen
    0
  • Inflationsausgleichsprämie / 5 Mehrere Dienstverhältnisse
    0
  • Jansen, SGB VI § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versi ... / 2.3 Bezieher von Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)
    0
  • Kurzarbeit / 6.4 Elektronisches Verfahren – "KEA"
    0
  • LkSG: Abhilfemaßnahmen bei unmittelbar bevorstehender od ... / 3.2 Verletzung menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Pflichten bei unmittelbaren Zulieferern
    0
  • Massenentlassung / Arbeitsrecht
    0
  • Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.2 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
    0
  • Protokoll zum DBA Albanien
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Kostenlose Checkliste: Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertragsunterschrift und 1. Arbeitstag
Kontaktmöglichkeiten zwischen Vertragsunterschrift und 1. Arbeitstag
Bild: Haufe Online Redaktion

Nach der Vertragsunterzeichnung dauert es oft Wochen oder Monate bis der neue Mitarbeiter die Stelle antritt. In dieser Phase ist es wichtig, dem neuen Mitarbeiter das Gefühl zu geben, dass er sich für das richtige Unternehmen entschieden hat.


SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 37 Häusliche Krankenpflege
SGB V - Gesetzliche Kranken... / § 37 Häusliche Krankenpflege

  (1) 1Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen. gemeinschaftlichen Wohnformen mit Verträgen zur pflegerischen Versorgung gemäß § 92c des Elften Buches, Schulen und ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren