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Einkommensteuerliche Behandlung von Optionsanleihen im Betriebsvermögen

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FinMin Bayern, Erlaß v. 24.7.2000, 31 - S 2136 - 1/24 - 31 851

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind übereingekommen, in den vorliegenden Einzelfällen, in denen Optionsanleihen im Betriebsvermögen steuerlich zu beurteilen sind, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

 

1. Bilanzierender Zeichner

a) Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.

Beispiel:

Es wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe (100) zum einheitlichen Preis von 125,76 DM ausgegeben.

Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:

  1. 1. Schuldverschreibung

    Schuldverschreibung 100 an Bank 100

  2. 2. Optionsrecht

    Optionsrecht 25,76 an Bank 25,76

b) Wird eine „niedrig” verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner ebenfalls mit dem Nennwert zu aktivieren. Allerdings ist in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Nennwert und dem Emissionskurs der Schuldverschreibung entsprechend der Behandlung von Anleihen mit Disagio ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Während der Laufzeit der Schuldverschreibung ist der Rechnungsabgrenzungsposten zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Berücksichtigung des anteiligen Zinseszinses für das abgelaufene Jahr gewinnerhöhend aufzulösen (vgl. BMF-Schreiben vom 15.3.1987, BStBl 1987 I S. 394). Zur Berechnung des Auflösungsbetrags wird auf das BMF-Schreiben vom 24.1.1985 (BStBl 1985 I S. 77) verwiesen. Die Schuldverschreibung darf zu den auf die Ausgabe folgenden Stichtagen allein wegen der niedrigeren Normalverzinsung nicht mit dem niedrigeren Börsenkurswert angesetzt werden.

Neben der Schuldverschreibung ist da...

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