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BE v. 28./29.11.2005: Leistungsrecht

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TOP 1 Gemeinsames Rundschreiben zur Berechnung, Höhe und Zahlung des Krankengeldes und Verletztengeldes

Sachverhalt:

Anlässlich der Besprechung der Krankenkassen-Spitzenverbände zum Leistungsrecht am 05./06. Februar 2004 (TOP 6) verständigten sich die Beteiligten u.a. darauf, das gemeinsame Rundschreiben vom 12. Mai 1987 zur Berechnung, Höhe und Zahlungsweise des Krankengeldes, Verletztengeldes und Übergangsgeldes zu aktualisieren. Der AOK-Bundesverband hat es übernommen, die für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderungen und seither ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Rahmen der Aktualisierung einzuarbeiten.

Die seinerzeit an dem gemeinsamen Rundschreiben beteiligten Spitzenverbände der Renten- und Unfallversicherung sowie die Bundesagentur für Arbeit wurden über die geplante Aktualisierung informiert und befragt, ob sie an einer gemeinsamen Herausgabe des Rundschreibens festhalten wollen. Der VDR (jetzt Deutsche Rentenversicherung) war hierzu zwar grundsätzlich bereit; allerdings wollte er nicht hinter die sehr detaillierten Aussagen aus dem VDR-Rundschreiben zum Übergangsgeld zurückgehen. Die Bundesagentur für Arbeit verwies darauf, das Übergangsgeld während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mittlerweile nicht mehr im SGB III, sondern im SGB IX geregelt sei und aus ihrer Sicht nicht gesondert in einem gemeinsamen Rundschreiben kommentiert werden muss.

Für die Unfallversicherungsträger hat der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) das Festhalten an einem gemeinsamen Rundschreiben bestätigt und die Überarbeitung des Kapitels "Verletztengeld" koordiniert. Das Kapitel "Übergangsgeld" aus dem gemeinsamen Rundschreiben vom 12.05.1987 wird jedoch nach Abstimmung mit dem HVBG in die aktualisierte Fassung des gemeinsamen Rundschreibens nicht übernommen.

Somit enthält das Rundschreiben...

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