Dieses TOP ist nicht zur Veröffentlichung freigegeben.
In den Besprechungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 18./19.05.2009 (TOP 8), am 24./25.11.2009 (TOP 13), am 23./24.02.2010 (TOP 11) und am 04./05.05.2010 (TOP 3) wurde bereits festgehalten, dass der DSME in seiner bestehenden Form nicht mehr den gegenwärtigen Anforderungen entspricht. Auch im Hinblick auf gesetzliche Neuregelungen, die mit der Notwendigkeit neuer Meldeinformationen einhergehen, ist die Überarbeitung des DSME unabdingbar. Eine Anpassung des DSME und seiner Datenbausteine hat weitreichende Konsequenzen für alle am Meldeverfahren Beteiligten und bedarf deshalb einer gründlichen Vorbereitung. Zu diesem Zweck wird eine temporäre Arbeitsgruppe eingerichtet, die ein Konzept zur Erneuerung des DSME erstellt.
In diesem Konzept werden Festlegungen getroffen hinsichtlich:
- der fachlichen Anforderungen,
- der technischen Rahmenbedingungen sowie des
- Zeit- und Umsetzungsplanes.
Die erste Sitzung der temporären Arbeitsgruppe "Überarbeitung DSME" findet am 12.06.2013 bei der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit in Berlin statt.
Der GKV-Spitzenverband wird den Vertretern der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung mit der Einladung eine erste Übersicht über die konkreten Änderungsbedarfe zusenden.