hier: Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzung
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 24./25.11.2009 ist zu TOP 13 die Entscheidung getroffen worden, den DSME zu erweitern und den DBUV zu überarbeiten. Konkrete Vorschläge hierzu wurden in einer temporären Arbeitsgruppe, die vom 27. bis 29.01.2010 tagte, erarbeitet.
Erweiterung des DBUV
Zur transparenten Darstellung von Besonderheiten (Entgeltmeldungen ohne DBUV) und derzeit nicht abbildbaren Fallgestaltungen (Anlage 1) ist die Struktur des DBUV abzuändern. Hierbei sind an den Umsetzungszeitpunkt hohe Anforderungen zu stellen, da insbesondere die bisher nicht abbildbaren Fallgestaltungen unmittelbare Auswirkungen auf den aus diesen Daten ab 2012 ausschließlich zu erstellenden Lohnnachweis und der sich daraus ergebenden Finanzierung der Unfallversicherung haben. Zudem müssen Defizite beim Einsatz technischer Veränderungen zum Jahreswechsel möglichst ausgeschlossen werden.
Die Änderung der bestehenden Struktur des DBUV setzt allerdings eine neue Version des DSME voraus, was zu technischen Umstellungsarbeiten in allen betroffenen Systemen der Sozialversicherung und Arbeitgeber führen wird. Die Vertreter der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben in der Arbeitsgruppensitzung darauf hingewiesen, dass der geänderte DBUV Grundvoraussetzung für die Erstellung von Lohnnachweisen ist, die in allen Fällen – insbesondere auch für kommunale Ausnahmebetriebe – den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Vor diesem Hintergrund hält die DGUV eine Einführung des geänderten DBUV bis spätestens 01.01.2011 für notwendig, wenn vermieden werden soll, dass es zu nicht verwertbaren Lohnnachweisen für das Jahr 2011 kommt.
Unter Berücksichtigung des dargestellten Spannung...