hier: Erweiterung des Datensatzes Meldung und verschiedener Datenbausteine
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens vom 18./19.05.2009 wurde unter TOP 8 vereinbart, dass Vorschläge zur Änderung und Erweiterung des DSME gesammelt und ausgewertet werden.
Folgende Vorschläge wurden eingebracht:
Datensatz Meldung (DSME)
Die Adressangaben (Straße, Wohnort) sind derzeit auf 34 beziehungsweise auf 33 Stellen begrenzt. Neuere Adressangaben sind umfangreicher, die Abkürzungen von Straßen und Ortsnamen führen zu Fehlern in der postalischen Prüfung. Zur Vermeidung dieser Fehler sind die Felder Wohnort auf 40 Stellen und Straße auf 46 Felder zu erweitern. Diese Feldlängen entsprechen den maschinell verarbeitbaren Adressfeldlängen der Post.
Darüber hinaus ist der DSME um mindestens 20 Stellen zu verlängern und das Feld Geburtsland im Feld DBGB abzubilden. Das Feld Staatsangehörigkeit (SASC) ist aus dem DSME in einen anderen Datenbaustein zu verschieben.
Datensatz ID
Der DSME ist um ein Feld "Datensatz ID" zu ergänzen. In diesem Feld könnte der Absender des Datensatzes ein eindeutiges Merkmal hinterlegen, mit dem eine spätere Zuordnung zum entsprechenden Absender vereinfacht möglich wäre.
Datenbaustein Sofortmeldung (DBSO)
Durch die Einführung des DBSO wurde die Schalterleiste mit den Merkmalen für die Datenbausteine auseinander gerissen. In einem umgestalteten DSME sind diese wieder zusammenzuführen.
Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV)
Im DBUV können in seiner derzeitigen Ausgestaltung mehrere Fallkonstellationen aus der Praxis nicht abgebildet werden. Dieses Problem wurde bereits in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 02./03.09.2008 erörtert (TOP 7...