hier: Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzung am 29./30.03.2010
In der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 24./25.11.2009 ist zu TOP 13 die Entscheidung getroffen worden, den DSME zu erweitern und den DBUV zu überarbeiten. Festlegungen hierzu wurden auf Grundlage der erarbeiteten Vorschläge einer Arbeitsgruppe in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 23./24.02.2010 konkretisiert (TOP 11).
In einer weiteren Sitzung am 29./30.03.2010 hat die Arbeitsgruppe die notwendigen Änderungen, die sich aus der Neugestaltung des DBUV ergeben, in den Dokumenten vorgenommen und Vorschläge zur Konvertierung erarbeitet:
Anlage 9.4 und 19 des gemeinsamen Rundschreibens "Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung"
Die neu gestalteten Fehlerprüfungen berücksichtigen die erweiterte Datensatzlänge (DBUV910, DBUV022) und definieren die Konstellationen, in denen die Abgabegründe für besondere Sachverhalte im Feld UV-GRUND angegeben werden können. Dazu sind die bisher (aufgrund der fiktiven Gefahrtarifstellen) im Feld GT-STELLE definierten Fehlerprüfungen im neuen Feld UV-GRUND eingepflegt worden. Ausgetauscht wurden hierbei grundsätzlich die Werte der fiktiven Gefahrtarifstellen mit den neuen UV-Gründen A07 – C06.
Bei der Darstellung der Fehlerprüfungen zum UV-Grund C01 (Entsparung von übertragenem Wertguthaben durch die Deutsche Rentenversicherung Bund – DRV Bund) hat sich die Arbeitsgruppe dafür ausgesprochen, diese Prüfung nicht dem Verfahren innerhalb der Sozialversicherung (in der Anlage 9 grau hinterlegt) zuzuordnen, da die DRV Bund in diesen Fällen das Verfahren AGDEU (Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkass...