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Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken

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Informationen über diesen Tarifvertrag

TV Mindestentgelt, Elektrohandwerke, Bundesrepublik, 16.07.2024 (AVE-Anfang: 01.01.2025)

Nummer: 064000000031

Klassifizierung: TV Mindestentgelt

Fachbereich: Elektrohandwerke

Tarifgebiet: Bundesrepublik

Geltungsbereich: Arbeitnehmer

Datum: 16. Juli 2024

Vorgänger: 0640000.00030

AVE
AVE Anfang 01. Januar 2025

Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer B3 vom 30. Dezember 2024

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für die Elektrohandwerke

Vom 19. Dezember 2024

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und Absatz 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss der

Tarifvertrag über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 16. Juli 2024

– der Tarifvertrag kann bis zu seiner Allgemeinverbindlicherkärung täglich mit Wochenfrist gekündigt werden, danach mit dreimonatiger Frist erstmals zum 31. Dezember 2026; er tritt spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2028 ohne Nachwirkung außer Kraft –

abgeschlossen zwischen dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (Bundesinnungsverband), Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main, einerseits, und der Industriege...

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