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Mantel-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Baden-Württembe ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Mantel-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Baden-Württemberg, 18.03.2002 i.d.F. vom 18.03.2015 (AVE Anfang: 01.04.2015)

Nummer: 20001.031

Klassifizierung: Mantel-TV

Fachbereich: Hotel- u. Gaststättengewerbe

Tarifgebiet: Baden-Württemberg

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 18. März 2002

Vorgänger: 20001.021

Nachfolger: 200001200070

AVE
AVE Anfang 01. April 2015

Fundstelle: Bundesanzeiger vom 23. Dezember 2015

Bemerkung

a) Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.
b) Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Ergänzungsvertrags zum Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Vom 8. Dezember 2015

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absätze 1 und 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden sind, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Baden-Württemberg

der Ergänzungsvertrag vom 18. März 2015 zum Manteltarifvertrag für die Beschäftigten des Hotel- und Gaststättengewerbes in Baden-Württemberg vom 18. März 2002

– kündbar mit einer Frist von drei Monaten zum Quartal, erstmals zum 31. Dezember 2005 –

abgeschlossen zwischen

dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e.V., Aug...

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