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Mantel-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Baden-Württembe ... / Informationen über diesen Tarifvertrag

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Mantel-TV, Hotel- u. Gaststättengewerbe, Baden-Württemberg, 15.05.2024 (AVE-Anfang: 01.06.2024)

Nummer: 200001200070

Klassifizierung: Mantel-TV

Fachbereich: Hotel- u. Gaststättengewerbe

Tarifgebiet: Baden-Württemberg

Geltungsbereich: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende

Datum: 15. Mai 2024

Vorgänger: 20001.031

AVE
AVE Anfang 01. Juni 2024

Fundstelle: Bundesanzeiger B11 vom 16. Dezember 2024

Bemerkung

Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung.

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Vom 28. Oktober 2024

Auf Grund des § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2, 6 und 7 des Tarifvertragsgesetzes, dessen Absatz 1 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), dessen Absatz 2 durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) und dessen Absatz 7 durch Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe d des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) geändert worden ist, wird auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien und im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Baden-Württemberg

der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg vom 15. Mai 2024

– mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, erstmals kündbar zum 31. Dezember 2027 –

abgeschlossen zwischen

dem Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e. V., Augustenstraße 6, 70178 Stuttgart, und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Landesbezirk Südwest, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart,

mit Wirkung vom 1. Juni 2024 mit den weiter unten st...

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