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Lohn-TV, Gebäudereinigerhandwerk, Bayern, 25.03.1999 (AV ... / § 2 Löhne

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Ab 1. Mai 1999 gelten folgende Löhne:

A)

Glasreinigung und Gebäudeaußenreinigung DM je Arbeitsstunde

1. Der Stundenlohn des Facharbeiters ist Ecklohn A 100% 21,45
2. Fachvorarbeiter 115% 24,67
3. Facharbeiter nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit 105% 22,52
4. Reiniger 95% 20,38
  Helfer 85% 18,23

Zu 3.:

Facharbeiter sind Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und Arbeitnehmer, die erfolgreich die Gesellenprüfung abgelegt haben und in allen Fachbereichen des Gebäudereiniger-Handwerks eingesetzt werden können. Sie erhalten nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie von 5% des Ecklohnes.

B)

Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung DM je Arbeitsstunde

Innen- und Unterhaltsreiniger(in) Ecklohn B 100% 15,78

Arbeitnehmer/innen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis gem. § 8 Abs. 1 SGB IV und § 27 Abs. 2 Satz 1 SGB III

für den Zeitraum    
vom 1. April 1999 bis zum 30. April 1999 82% 12,59
vom 1. Mai 1999 bis zum 30. April 2000 82% 12,94
     
Vorarbeiter(in) 110% 17,36
     
für Arbeitsgruppen mit mehr als 15 Arbeitnehmer(innen) 115% 18,15
     
     
C)    
Bauschlußreinigung DM je Arbeitsstunde    
     
Bauschlußreiniger Ecklohn B plus 25%   19,73
     
Vorarbeiter(in) plus 30%   20,51
     
für Arbeitsgruppen mit mehr als 15 Arbeitnehmern(innen) Ecklohn B plus 35%   21,30
     
     
D)    
Ausbildungsvergütungen    

Die Ausbildungsvergütungen betragen gemäß § 7 Ziff. 6 Bundesrahmentarifvertrag ab 1. Mai 1999

im ersten Ausbildungsjahr DM 907,-
im zweiten Ausbildungsjahr DM 1.088,-
im dritten Ausbildungsjahr DM 1.269,-

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