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ESRS 2 Allgemeine Angaben / IRO-1 Angabepflicht IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen

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51.

Das Unternehmen hat sein Verfahren zur Ermittlung seiner Auswirkungen, Risiken und Chancen und zur Analyse ihrer Wesentlichkeit anzugeben.

52.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis für das Verfahren zu vermitteln, mit dem das Unternehmen Auswirkungen, Risiken und Chancen ermittelt und deren Wesentlichkeit analysiert, um eine Grundlage für die Bestimmung der Angaben in seiner Nachhaltigkeitserklärung zu erhalten (siehe ESRS 1 Kapitel 3 und die zugehörigen Anwendungsanforderungen, in denen die Anforderungen und Grundsätze für das Verfahren zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen nach dem Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit festgelegt sind).

53.

Das Unternehmen gibt Folgendes an:

 

a)

eine Erläuterung der in dem beschriebenen Verfahren angewandten Methoden und Annahmen,

 

b)

einen Überblick über das Verfahren zur Ermittlung, Bewertung, Priorisierung und Überwachung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt auf der Grundlage des Verfahrens des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, einschließlich ob und wie das Verfahren

i.

sich auf spezifische Tätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, geografische Gegebenheiten oder anderen Faktoren konzentriert, die zu einem erhöhten Risiko nachteiliger Auswirkungen führen,

ii.

die Auswirkungen berücksichtigt, an denen das Unternehmen durch seine eigenen Tätigkeiten oder seine Geschäftsbeziehungen beteiligt ist,

iii.

Konsultationen der betroffenen Interessenträger umfasst, um herauszufinden, wie sie betroffen sein können, sowie externer Sachverständiger,

iv.

negative Auswirkungen auf der Grundlage ihrer relativen Schweregrade und Wahrscheinlichkeiten priorisiert (siehe ESRS 1 Abschnitt 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen) und gegebenenfalls positive Auswirkung...

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